Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtliche Entscheidung gegen OTR
dann wirds wohl nicht mehr lange dauern....
mhhh habs auch eben als rss gelesen
das ist... suboptimal
Warten wir mal eine Stellungname von OTR ab!
Da kannst du lange drauf warten ...
Administrator
28.08.2006, 13:19
Original von Bumsi
Da kannst du lange drauf warten ...
Immer dieser Sarkasmus! :-/
berndy2001
28.08.2006, 13:23
Wo bei es möglich wäre, dass es in Antigua andere Gesetze gibt... slysoft ist ja auch dort zuhause.
Original von Administrator
Original von Bumsi
Da kannst du lange drauf warten ...
Immer dieser Sarkasmus! :-/
Was is denn nun? Ist jetzt schluss mit allem?
Original von Administrator
Original von Bumsi
Da kannst du lange drauf warten ...
Immer dieser Sarkasmus! :-/
das war nicht sarkastisch...ich denke nur das es wiedermal keine stellungsnahme diesbezüglich geben wird.
Original von Blizzi
Was is denn nun? Ist jetzt schluss mit allem?
Jupp,
die Selbstzerstörungssequenz wurde ausgelöst.
Alle weiteren Warnmeldungen wurden deaktiviert.
Alle Mann (Frauen dürfen auch :P) in die Fluchtkapseln!
Gruß Rickey =)
Original von Rickey
Original von Blizzi
Was is denn nun? Ist jetzt schluss mit allem?
Jupp,
die Selbstzerstörungssequenz wurde ausgelöst.
Alle weiteren Warnmeldungen wurden deaktiviert.
Alle Mann (Frauen dürfen auch :P) in die Fluchtkapseln!
Gruß Rickey =)Frauen auch 8o Nee die lassen wir da.. Wir entwickeln uns weiter das jeder selber Kinder kriegen kann. Und dann wars das 8)
wow, über 600 hits in 3h, also 200 pro stunde. ich werd das gefühl nicht los, dass der feind mitliest. wieviele sachverständige vorstände gibt's bei p7s1? 10, 20, 180? :)
Dein Post scheint von sehr wenig intelligenz zu zeugen...Was verstehst du an den Artikeln nicht?
man beachte die rote markierung. wie alt bist du eigentlich? das würde mich interessieren, bevor ich mich in persönliche diskussionen wie meine intelligenz einlasse.
und 2.: was verstehst du an meinem posting nicht? schlag mal auf wikipedia antigua nach, dann sehn wir weiter. und wie man geschützt per vpn oder ähnlichen techniken einem ftp-server in einem anderen land anweisungen gibt, größere datenmengen aus einem ebenfalls anderen land abzuholen, brauch ich wohl nicht zu erklären. dazu gibt es ja auch bedienungsanleitungen.
und nun frage ich dich:
antigua* - datentransfer** - rußland***.
*) oder jedes andere land, ich will hier keinem richter die arbeit erleichtern, indem ich ohm alles erzähle, was ich als laie zuammensuchen konnte
**) ggf. über deutschland geroutet. ggf. verschlüsselt.
***) progammierung von dtl. aus verschlüsselt, anmeldung verschlüsselt, bezahlung kein unlösbares problem, rechtlich im grunde auch ok, also kann man auch normal bezahlen mit einer auslands-überweisung oder was acuh immer es gibt. es ist auf alle fälle möglich. würde nur ein wenig verdacht erschöpfen, man macht damit was komisches. aber dafür gibt es VPNs und rechner mit knoppix-CD ohne festplatte. da können sie nämlich schauen, was du programmiert hast, wie sie wollen. stecker raus und ende banane binnen sekunden.
zu *) firmensitz. noch fragen?
natürlich geht es nur darum, dass man verschlüsselt untereinander chatten kann, damit niemand in laufende gefahren reinschnuppern kann, was man redet. man hat ja ein recht auf privatsphäre. noch. ich vermute nämlich, dass russische server viell. nicht sooo teuer sind, drum würde das doch sinn machen. wieso immer deutsche oder EU-server. *gg*
CTVSupporter
28.08.2006, 15:50
.... also, aus gut unterrichteten Kreisen....
1. es liegt kein Urteil gegen OTR vor
2. Sat1 hat ein Urteil gegen einen Privatmann erwirken lassen, der sich im März 2005 die Domain www.onlinetvrecorder.com hat sichern lassen.
Die Domain wurde noch in 2005 an OTR verkauft.
Das Urteil bezieht isch ausschließlich auf die Vergangenheit.
.. so what?
P.S: Der Grundirrtum der Leipziger-Richter (Landgericht) war, daß die Bannerwerbung als ENTGELTLICH ansehen. Das ist aber falsch. Bei OTR kommt jeder KOSTENLOS an seine Aufzeichnung (Mirror, Emule, Torrent, Download). Demzufolge ist es UNENTGELTLICH, ob da noch Banner aufblinken ist Wurst. Das OLG Köln hat dies ausdrücklich genausso gesehen und auch in der letzten PC-Welt war OTR der einzig legale Videorecorder-Service laut dem Anwalt in dieser Kolumne.
Nebenbei: §53 Unentgeltlichkeits-Privileg gilt sogar bei Unkostenerstattung z.B. bei Privatkopien von Büchern im Copyshop. Also klassisches Fehlurteil, so wie auch das Heise-Forenurteil vom LG-Hamburg nicht alt werden wird.
Da kann man jetzt noch viel zu diskutieren, aber was bringts es? Jedes Gericht ist frei in seiner Entscheidung. Eine Zeitlang waren auch Fernbedienungen und Videorecorder verboten. Niemand erwartet, daß Richter neue Technik sofort richtig verstehen.
berndy2001
28.08.2006, 15:54
rofl, man hat den ehemaligen besitzer der domain verklagt bzw. eine einstweilige verfügung gegen diesen erwirkt?
der wird sich aber freuen.
aber bannerwerbung ist immer problematisch, da man ja sagen könnte, es werde damit geld verdient.
Original von CTVSupporter
... Der Grundirrtum der Leipziger-Richter (Landgericht) war, daß die Bannerwerbung als ENTGELTLICH ansehen. ...
Ging es darum?
Ist aus der Pressemeldung von Pro7Sat1 und dem erweiterten Artikel (Nachfrage bei Frau Pichler) überhaupt nicht zu entnehmen.
So wie es dargestellt wird, geht es lediglich um die nicht genehmigte Weiterverbreitung der Inhalte der P7S1 Media AG.
Gruß Rickey ?(
1. es liegt kein Urteil gegen OTR vor
2. Sat1 hat ein Urteil gegen einen Privatmann erwirken lassen, der sich im März 2005 die Domain www.onlinetvrecorder.com hat sichern lassen.
Die Domain wurde noch in 2005 an OTR verkauft.
Das Urteil bezieht isch ausschließlich auf die Vergangenheit.
.. so what?
P.S: Der Grundirrtum der Leipziger-Richter (Landgericht) war, daß die Bannerwerbung als ENTGELTLICH ansehen. Das ist aber falsch. Bei OTR kommt jeder KOSTENLOS an seine Aufzeichnung (Mirror, Emule, Torrent, Download). Demzufolge ist es UNENTGELTLICH, ob da noch Banner aufblinken ist Wurst. Das OLG Köln hat dies ausdrücklich genausso gesehen und auch in der letzten PC-Welt war OTR der einzig legale Videorecorder-Service laut dem Anwalt in dieser Kolumne.
Nebenbei: §53 Unentgeltlichkeits-Privileg gilt sogar bei Unkostenerstattung z.B. bei Privatkopien von Büchern im Copyshop. Also klassisches Fehlurteil, so wie auch das Heise-Forenurteil vom LG-Hamburg nicht alt werden wird.
Da kann man jetzt noch viel zu diskutieren, aber was bringts es? Jedes Gericht ist frei in seiner Entscheidung. Eine Zeitlang waren auch Fernbedienungen und Videorecorder verboten. Niemand erwartet, daß Richter neue Technik sofort richtig verstehen.
Das stimmt so aber nicht, Nutzer der ProSieben-Presselounge können alles genauer in der ProSieben-Presselounge nachlesen.
@ Bumsi:
?( Hassu ma nen Link bitte, danke.
Gruß Rickey :)
edit: Aha, du meintest mich gar nicht, ok.
wenn du mitglied der presselounge bist hast du einen link...
Dann kopier halt den Text bitte, wenn es für die Presse ist, dann ist es ja öffentlich, danke.
Gruß Rickey :)
nein ist es nicht, sonst bräcuhte man ja keinen extra zugang...
warte halt ab was passiert...oder frag bei pro7 an ob du nen zugang bekommst.
Original von CTVSupporter
2. Sat1 hat ein Urteil gegen einen Privatmann erwirken lassen, der sich im März 2005 die Domain www.onlinetvrecorder.com hat sichern lassen.
Die Domain wurde noch in 2005 an OTR verkauft.
Das Urteil bezieht isch ausschließlich auf die Vergangenheit.
Eine Zeitlang waren auch Fernbedienungen und Videorecorder verboten. Niemand erwartet, daß Richter neue Technik sofort richtig verstehen.
1. welch ein zufall. :D :)
2. :D
und ergänzend: mein beitrag galt nicht dem direktdownload (denn der war nie so wirklich krass gefährdet). mehr sag ich dazu nicht. wen es betrifft und wer intelligent* genug ist, weiß, was ich meine. ;)
*) normaler IQ völlig ausreichend. :] alle andren: weiterbildung oder machen lassen. ;)
Original von Bumsi
wenn du mitglied der presselounge bist hast du einen link...
Kannst die Brust wieder abschwellen lassen. :)
Original von Bumsi
Das stimmt so aber nicht, Nutzer der ProSieben-Presselounge können alles genauer in der ProSieben-Presselounge nachlesen.
du glaubst einer partei-ischen pressemitteilung (mehr)? wie war nochmal die nachfrage nach der intelligenz? :baby:
Kannst die Brust wieder abschwellen lassen. smile
wieso eigentlich brust? ich dachte, er is nen mann und da schwillt was andres? ich mein, so ne strippe zur presse oder ein prollo-golf, am ende is es doch dasselbe, eben eine künstliche...verlängschwell...ach du weißt schon. ;)
bumsi: ned böse sein, war nur spaß. ;)
k.A. was da nun noch groß anderes stehen sollte, zumal sich die Artikel im Netz genauso lesen wie hier veröffentlicht:
http://www.prosiebensat1.com/pressezentrum/prosiebensat1mediaag/2006/08/28/22940/
Gruß Rickey :)
ich bin aber kein mann sondern eine frau...!
http://www.netzeitung.de/internet/435805.html
Original von Bumsi
ich bin aber kein mann sondern eine frau...!
das widerrum könnte manches erklären. :baby: ;)
@ stonecoldcrazy:
Kein schlechter Gedanke. Ich hab zwar den Artikel noch nicht gelesen, werd ich aber gleich mal nachholen :) - aber wenn da wirklich OTR empfohlen wird, dann müssen die sich damit ja auseinander gesetzt haben.
Die werden doch nicht Verbotenes empfehlen. ;)
Sollte mal wer von OTR 'nen Kontakt herstellen zu dem Autor.
Gruß Rickey :)
schrotti
28.08.2006, 18:46
ich habe den artikel auch gelesen und dort wurde OTR als einzigen legalen Online Video recorder bezeichnet.
Ich überlege grade ob ich Pro7Sat1 media auch auf meine hass liste stellen soll mhh
*hehe* - dann ist Frau RA ja auch schon benannt. *kicher*.
Aber schon komisch, dass das LG gegen das OLG entscheidet - vermutlich ist die Klagebegründung eine ganz andere und die Urteilsbegründung das einzig interessante an der ganzen Sache.
Gruß Rickey :)
@ emsa:
Wieso? Die schreiben doch sächsisch. :P
Gruß Rickey =)
wenns dann so kommt wärs wirklich egal. aber ob die dann trotzdem fast alle sendungen übernehmen u dann halt auch sender gibt, für die man nix bezahlt weis man doch noch nicht, oder steht das schon fest?
das is doch typisch deutschland. hauptsache alles kostenloses verbieten damit die auch ja fett verdienen! wer sich nur so einen unsinn ausdenkt...?!
kannst du das bitte nochma ein wenig genauer erklären? weil wenn ich auf kostenlosen download bei direkter download klicke oder über einen mirror downloade bezahle ich doch nichts! trifft das illegal dann nur beim direkten bezahlten download zu?
Original von bart
kannst du das bitte nochma ein wenig genauer erklären? weil wenn ich auf kostenlosen download bei direkter download klicke oder über einen mirror downloade bezahle ich doch nichts! trifft das illegal dann nur beim direkten bezahlten download zu?
Die kostenlosen Downloads sind ja auch legal. Illegal ist es, für den Download einer Privatkopie Geld zu verlangen und zu bezahlen.
Tofua
also wenn man das abschaffen würde wäre alles auf otr legal? aber wäre das denn ein großes problem? doch lieber kostenlos u legal als was kosten u illegal, oder seh ich das falsch? u wenn jeder ein paar banner anklickt wäre die finanzierung von otr kein allzugroßes problem! u spenden sind ja auch legal!
XUnwichtig
31.08.2006, 12:27
Original von tofua*** @ XUNWICHTIG
Du solltest vielleicht doch erst mal Deutsch lernen, bevor Du Dich an die semantische Zerlegung von Gesetzestexten wagst ... solang es lesen kannst, gibts doch keine Probleme .. oder solltest du dich eventuell nochmal dem Deutschkurz unterzieen, wenn du nich in der Lahge biest, Sätze zu lesen, die eihnen Kleihnen feler Beinhalden?!? .. :D
Agressionen änder nix an der Tatsache .. ne Diskusion sol das hier sein, und kein persönlicher angriff, in einem X-Beliebigen Forum! .. Also .. wenn du Kritik an meinen Aussagen äusern möchtest, dann mach das af ne vernümpftige art, und schreib auch hin, warum und weshalb .. und schreib ned son **** ... das hilft mir und dir nicht weiter!
JimJim
XUN
Original von tofua
Aha, man darf diese Auftragskopie nur machen lassen, wenn dabei kein Geld fliesst. ....
Ah ja, bei Auftragskopien auf Papier o.ä. darf also Geld fliessen.
Tofua
@tofua: Was meinst Du dazu?
Ich lasse mir durch einen Dritten einen urheberrechtlich geschützten Text aus einem Buch kopieren.
Er, der Dritte, hat das Buch. Ich habe es nicht, und kann es auch nicht in meiner näheren Umgebung organisieren.
Kopie per Kopiermaschine auf Papier.
Als Privatkopie für meine alleinigen private Zwecke.
Der Buchbesitzer sitzt in Berlin.
Ich sitze in Australien.
Er will kein Geld von mir für die Arbeitsleistung wie etwa, das Buch in die Hand nehmen, Kopierer einschatlten, etc.
1.) Darf ich ihm aber 5 Eurocent für das Blatt Papier und den Toner schicken?
2.) Darf ich ihm 75 Eurocent für die Kosten der FAX Übertragung schicken ?
3.) Oder 200 Eurocent für die Briefmarke und das Kuvert, falls er es mir mittels Post schickt?
Ciao.
P.S: Warum ich das Frage wird sich noch herausstellen.
Original von jwf2010
Ich lasse mir durch einen Dritten einen urheberrechtlich geschützten Text aus einem Buch kopieren.
Er, der Dritte, hat das Buch. Ich habe es nicht, und kann es auch nicht in meiner näheren Umgebung organisieren.
Kopie per Kopiermaschine auf Papier.
Als Privatkopie für meine alleinigen private Zwecke.
Der Buchbesitzer sitzt in Berlin.
Ich sitze in Australien.
Er will kein Geld von mir für die Arbeitsleistung wie etwa, das Buch in die Hand nehmen, Kopierer einschatlten, etc.
1.) Darf ich ihm aber 5 Eurocent für das Blatt Papier und den Toner schicken?
2.) Darf ich ihm 75 Eurocent für die Kosten der FAX Übertragung schicken ?
3.) Oder 200 Eurocent für die Briefmarke und das Kuvert, falls er es mir mittels Post schickt?
[/list]
Ciao.
P.S: Warum ich das Frage wird sich noch herausstellen.
Unentgeltlich heisst unentgeltlich. Daran gibt es auch nichts zu rütteln. Es darf auch kein Entgelt fliessen, bei dem der Auftragskopierer noch keinen Gewinn macht, also auch keine Aufwandsentschädigung.
Die Briefmarke darfst Du ihm zusenden, auch einen Rohling - beides ist ja kein Entgelt, 75 Eurocent für die Kosten der Faxübertragung darfst Du ihm nicht senden, denn das ist ein Entgelt für die Faxübertragung.
Analog darf bei OTR auch für die Übertragung Geld bezahlt werden, wenn diese Bezahlung kein Entgelt für die Erzeugung der Kopie ist. Und faktisch ist das ja auch so: ich bezahle T-Online für meinen Internetzugang, und da gibt es auch Tarife, die nach Datenvolumen abgerechnet werden. Ich muss bei diesen Volumentarifen also tatsächlich für die Übertragung der Daten Geld bezahlen. Der wichtige Punkt ist der: diese Übertragungskosten sind kein Entgelt für die Anfertigung von Auftragskopien.
Tofua
Original von tofua
Die Briefmarke darfst Du ihm zusenden, auch einen Rohling - beides ist ja kein Entgelt, 75 Eurocent für die Kosten der Faxübertragung darfst Du ihm nicht senden, denn das ist ein Entgelt für die Faxübertragung.
Der wichtige Punkt ist der: diese Übertragungskosten sind kein Entgelt für die Anfertigung von Auftragskopien.
Tofua
Ich nehme mal an, die Telefon Kosten für das FAX nach Australien betragen die 75 Eurocent.
Der Unterschied zu den Übertragungkosten, die ich OTR ersetzen darf (ich schicke Geld per Paypal und keine Breifmarke) und zum FAX wo ich es nicht schicken darf, sind mir nicht klar.
@tofua
Also, ich steige jetzt aus der Diskussion aus, denn
ich kann selbst nur mutmaßen, wie der Gesetzestext auzulegen ist.
Ich bin halt nicht aus dem juristischen Fachbereich.
Gerade aber, wenn der Sachverhalt nicht 100%-ig formuliert ist, weil sich die Wirklichkeit weiter entwicklelt hat, kommt es auf fachgerechte Interpretation, dessen an, was der Gesetzgeber beabsichtigt hat. Dabei werden natürlich auch die Interessen der Parteien berücksichtigt, die unter anderem auch in anderen Paragraphen geregelt sein können. Usw. usw.
Original von jwf2010
P.S: Warum ich das Frage wird sich noch herausstellen.
Damit wollte ich zeigen, dass man durchaus viel zu diesem Thema schreiben kann. Jeder hat halt seine Standpunkte. ... Interessant wäre wahrlich die Analyse durch einen Juristen mit entsprechendem Fachgebiet und Praxis.
XUnwichtig
01.09.2006, 11:19
Original von tofua
Zweitens: frage 3 Juristen, und Du bekommst 6 verschiedene Antworten. Du musst also den richtigen Juristen fragen, und das ist derjenige, der an einem OLG oder am BGH dazu ein Urteil spricht.
...
Original von jwf2010
Jeder hat halt seine Standpunkte. ... Interessant wäre wahrlich die Analyse durch einen Juristen mit entsprechendem Fachgebiet und Praxis.
JimJim
XUN
Eine kleine Nachfrage noch:
Original von tofua
Wird irgend ein Entgelt bezahlt, das den Aufwand des Kopierers ganz oder teilweise ebdeckt, dann ist die Kopie illegal! Das bedarf keiner großertigen Auslegung, und davon gibt es auch keine Ausnahme.
Ist ein angezeigter Banner ein Entgelt? Konkreter ein Werbebanner oder ein Layer mit Werbung.
man kann werben, wie man will. mit entgeld hat das nix zu tun, werbung is werbung und entgelt ist entgelt. is sowieso ne völlig unabhängige sache, würd ich sagen. man beachte auch, dass entgelT nix mit gelD zu tun hat. für die leser, die das hier noch nicht mitbekommen haben.
Eine interessante Diskussion. Im Grunde werden hier zwei unterschiedliche Meinungen vertreten. Hier meine: ABWARTEN!
gamefreak
01.09.2006, 22:28
ein ganz normaler tv recorder, der online erreichbar ist.
werbung?
darf jede seite machen, wie sie will.
ob und wie die werbung genutzt wird, ist völlig uninteressant.
wobei, die werbung ganz klar für den traffic benutzt wird.
der download ist kostenlos, man wird nicht gezwungen die 25 cent zu bezahlen.
es gibts noch zig andere download möglichkeiten.
es ist sozusagen eine freiwillige spende.
die sache mit der kopie:
die dateien sind verschlüsselt, keiner kann damit was anfangen.
es sei denn, er hat die sendung selbst auch aufgenommen.
es ist also wie ein ganz normaler tv recorder, der online erreichbar ist.
ist denn jetzt das aufnehmen von sendungen hier verboten?
bis jetzt noch nicht und wenn dann nur von bestimmten sendern wie zum beispiel sat1 prosieben und kabel1
schade dass auch kabel 1 betroffen wäre... sat 1 und pro7 sind eh rotz sender :)
Original von Sebl
bis jetzt noch nicht und wenn dann nur von bestimmten sendern wie zum beispiel sat1 prosieben und kabel1
OTR ist ein Dienst - der Anwender nimmt ja nicht tatsächlich selbst auf, sondern er lässt aufnehmen. Das ist natürlich schon mal ein wichtiger Unterschied.
Laut UrhG darf jeder für sich selbst zu privaten Zwecken Kopien ziehen, solange dabei kein Kopierschutz verletzt wird. Wer also so eine Privatkopie haben möchte, der ist Kopierberechtigter.
Ein Kopierberechtigter darf auch einen völlig Fremden damit beauftragen, seine Privatkopie für ihn anzufertigen. Dabei darf aber außer bei Papierkopien o.ä. kein Entgelt an den Auftragskopierer fliessen.
Nach aktueller Rechtslage ist das von Pro7 erwirkte Urteil IMO nicht haltbar, ich habe aber auch noch keine Urteilsbegründung gelesen.
Probleme bereiten können alle Geldleistungen an OTR, die im Zusammenhang mit dem Erstellen der Kopien stehen. Vielleicht hat das Gericht ja die Bannerwerbung als im Zusammenhang mit der Erstellung der Kopie stehend gesehen - ein durchaus nachvollziehbares Argument. Ich persönlich würde das laut §53 UrhG angesprochene Entgelt aber nur in einem engeren, unmittelbaren Zusammenhang mit der Erstellung der Kopie sehen - demnach wären beispielsweise die 25 Cent für den beschleunigten Download illegal, nicht aber die Bannerwerbung. Andere Juristen aber sehen vielleicht sogar Spenden an OTR als illegales Entgelt für die Kopierdienstleistung.
Tofua
Original von jwf2010
Im übrigen kann ich mich nur fragen, welches Ziel Du verfolgst, hier seitenweise gegen OTR Stellung zu beziehen. Wenn Dir der bezahlte Download nicht gefällt, nutze ihn einfach nicht.
Du scheinst recht leicht Dinge in den falschen Hals zu kriegen ...
Ich verfolge ein recht einfaches Ziel, das Dir sicherlich auch am Herzen liegt: den Service von OTR juristisch wasserdicht zu machen. Falls also irgendwelche Juristen die 25 Cent kritisch betrachten, dann sollte OTR eine andere Konstruktion basteln, um dennoch den Aufwand für den Download herein zu bekommen. Am einfachsten wäre das z.B. dadurch zu lösen, indem man den Aufzeichnungsservice und den Serverbetreiber juristisch trennt. Der Serverbetreiber kann dann frei anbieten, über seine Server schnelle Up- und Downloads durchzuführen, und er kann dafür problemlos Geld nehmen. Der Aufzeichnungsservice arbeitet kostenfrei und damit legal, und der Serverbetreiber lässt sich seinen Aufwand vom Downloader bezahlen.
Ich habe inzwischen selbst auf de.soc.recht.marken+urheber nachgefragt, und mir als sehr kompetente Juristen bekannte Personen sehen es dort anders als ich - sie betrachten eine Aufwandsentschädigung nicht als Entgelt im Sinne von §53 UrhG. Damit wäre das Problem natürlich sowieso inexistent.
Tofua
es kommt ja eh schon immer ne meldung beim direktdownload, die man bestätigen muß und da steht, dass man den bereich von otr verläßt und vom (dowload)betreiber soundso betritt...
Original von Bong
es kommt ja eh schon immer ne meldung beim direktdownload, die man bestätigen muß und da steht, dass man den bereich von otr verläßt und vom (dowload)betreiber soundso betritt...
Dahinter versteckt sich allerdings ein sehr schwerer Haken: wie kommt die Kopie vom Auftragskopierer in die Verfügungsgewalt des Downloadbetreibers? Das kann nur über eine illegale Kopie stattfinden, denn der Downloadbetreiber ist keiner, der zur Erstellung der Privatkopie berechtigt ist.
Rechtlich sauber kann das IMO nur dadurch geschehen, dass der Auftraggeber der Privatkopie OTR **VOR** dem Auftrag mitteilt, zur Datenübertragung doch bitte den Service von XYZ zu verwenden, den man schon für den Download bezahlt hat.
Tofua
Möööp, absolut falsch.
Bei den Downloads handelt es sich nicht um eine Privatkopie, sondern um Datenmüll, da die Dateien verschlüsselt sind. =)
demzufolge währen die andren klagen auch zunichte. sind sie aber nicht. ich weiß aber auch nicht, ob's dem betreiber nicht eher schadet, wenn wir hir all unsre gedanken posten, auch darum sag ich jetz auch mal nix weiter dazu...
übrigens hab ich das urteil in mehreren seiten (zufällig bei der suche nach irgendwas allgemeinem/andrem mit otr) in google gefunden gehabt...aber viell. ist's ganz gut, wenn ich den link nicht direkt hier poste. ich hab ihn sowieso nicht mehr.
macht, was ihr für richtig haltet (diskutieren usw. - oder auch nicht)
oder, ging's da um cybertelly...ja, ich glaube...
Was für andere Klagen?
Die kostenpflichtigen Videorekorder-Dienste bieten keine verschlüsselten Downloads, dort wird das Videomaterial direkt im WMV-Format heruntergeladen.
NGC-Ollie
04.09.2006, 01:52
also seit ich auf seite 3 war habt ihrs geschafft, je eine seite zu posten, während ich noch eine gelesen hab......
ich geb dazu keinerlei kommentar, weil es später gegen mich verwendet wird =)
Original von Menno
Was für andere Klagen?
Die kostenpflichtigen Videorekorder-Dienste bieten keine verschlüsselten Downloads, dort wird das Videomaterial direkt im WMV-Format heruntergeladen.ich kann mir jetz ohne weiteres keinen reim mehr aus meinem späten post gestern machen. ;) aber vielleicht hab ich noch die cybertelly-klage zusätzlich im kopf gehabt...
ich meinte wahrscheinlich die mirror-abmahnungen bzw. einstweiligen verfügungen.
Das Problem ist halt, daß Abmahnungen so leicht zu erwirken sind...
RTL sitzt da leider am längeren Hebel.
Würde man das vor Gericht ausfechten, würden die abgemahnten Mirrorbetreiber vermutlich Recht bekommen.
Sicher hat aber niemand die Kohle und Zeit über, die es kostet, bis man endlich Recht bekommt und dann RTL alle Kosten berappen muß. X(
Wobei man dann vermutlich trotzdem auf den Kosten fürn Anwalt sitzen bleibt. :evil:
peterle3107
05.09.2006, 04:40
also werde ich dann meine HHS und meinen DVD Rekorder, dowie meine TV Karte an Pro7 schicken...
Sowas idiotisches...dieser Richter scheint vom Internet soviel zu verstehen, wie George Busch von Drogen...aehaaaam, war da nicht mal was???
Aber mal Spass beiseite, koennt ihr euch vorstellen, was fuer weitreichende Konsequenzn das haben wird....
Ach, in zwei Jahren ist es vielleicht doch eh schon vorbei.
Wenn die privaten TV Sender mit Ihren Plänen durchkommen
und alle ihre Sender dann den Wechsel zu PayTV vollziehen
kann OTR das doch eh nicht mehr aufnehmen.
Ob wirklich viele Leute bereit sind die 3.5 € pro Sender oder was auch immer zu bezahlen ist noch mal ein anderes Thema ;-)
Original von Menno
Möööp, absolut falsch.
Bei den Downloads handelt es sich nicht um eine Privatkopie, sondern um Datenmüll, da die Dateien verschlüsselt sind. =)
Was sollte das für eine Rolle spielen?
MP3 Dateien sind auch nur Datenmüll, wenn Du kein geeignetes Programm zum Decodieren hast. OTRKEY Dateien sind Kopien von TV-Mitschnitten, die man mit geeigneten Programmen ansehen kann.
Original von Menno
Das Problem ist halt, daß Abmahnungen so leicht zu erwirken sind...
Die entfalten aber nur dann Rechtswirksamkeit, wenn der Empfänger sich darauf einlässt. Ich könnte dich jetzt beispielsweise abmahnen, das Nasepopeln zu unterlassen und eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der Du Dich für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung von 1.000 Euro an mich verpflichtest. Du bist selbst schuld, wenn Du mir diese Unterlassungserklärung unterschreibst.
Du kannst eine Abmahnung problemlos ignorieren, musst Dich aber dann halt darauf einstellen Deine Position in einem Prozess verteidigen zu müssen. Alternativ kannst Du auch gleich eine negative Feststellungsklage gegen die Abmahnung einreichen ...
Tofua
Nein.
Die OTRKEY lassen sich nicht abspielen.
Sie sind verschlüsselt, was bei MP3 nicht der Fall ist. :rolleyes:
Verschlüsselt = Datenmüll
MP3 = Codec
forestfriend
05.09.2006, 11:54
Also eigentlich laut Urheberrechtsgesetz alles legal, solange keine Kohle fliesst.
Hat jemand eine Ahnung, ob man das Urteil im Internet findet und kann mal einen Link posten? Damit tut man OTR nichts böses, ist ja nur zur allgemeinen Information...
Selbst wenn man es im Internet finden würde, wird doch das wichtigste fehlen: die beiden Parteien.
Bei Urteilen im Internet steht nie drin, wer gegen wen geklagt hat. :(
Vielleicht baut Pro7-Sat1 auch gerade darauf...
Steht bei Heise eigendlich das Aktenzeichen drin?
Ohne hat man praktisch Null Chance das Urteil zu finden, selbst wenn es auf der Homepage des Gerichtes aufgeführt ist.
Original von Menno
Nein.
Die OTRKEY lassen sich nicht abspielen.
Sie sind verschlüsselt, was bei MP3 nicht der Fall ist. :rolleyes:
Verschlüsselt = Datenmüll
MP3 = Codec
Ob nun verschlüsselt oder nicht spielt garkeine Rolle ;)
wichtig ist, dass man die Dateien bei OTR nur dann entschlüsseln und somit abspielbar machen kann, wenn man die entsprechende Aufnahme vorher programmiert hat.
Ob das nun durch eine Verschlüsselung gelöst wird oder über DRM ist dabei egal.
Die Verschlüsselung allein macht das ganze noch lange nicht legal. Wären die Files verschlüsselt und könnte sie jeder decodieren, wäre das ein schlechter Witz ;)
...nur, um das ganze vollständig darzustellen ;)
forestfriend
06.09.2006, 12:28
Habe das Aktenzeichen des Urteils aus Leipzig: 05 O 1058/06. Urteil ist aber noch nicht veröffentlicht.
Original von Menno
Nein.
Die OTRKEY lassen sich nicht abspielen.
Sie sind verschlüsselt, was bei MP3 nicht der Fall ist. :rolleyes:
Verschlüsselt = Datenmüll
MP3 = Codec
Ja und? Sie sind dennoch eine Kopie eines Werks und unterliegen damit dem UrhG.
Tofua
Original von forestfriend
Hat jemand eine Ahnung, ob man das Urteil im Internet findet und kann mal einen Link posten? Damit tut man OTR nichts böses, ist ja nur zur allgemeinen Information...
Landgericht Leipzig: http://www.justiz.sachsen.de/lgl/
Kein direkter Link, folgendermaßen durchklicken: Presemitteilungen / Entscheidungen, dann den Link Fernsehprogramme über virtuellen Videorekorder im Internet ? Urteil des Landgerichts Leipzig vom 04.08.2006
Das entsprechende Urteil hat demnach das Aktenzeichen 05 O 1058/06 und ist noch nicht rechtskräftig!
Al Borland
07.09.2006, 13:14
Das die Anwälte der ProSiebenSat1-Gruppe sich auf den Kinder/Jugendschutz berufen, halte ich für völlig daneben gegriffen! Ein winziger auszug aus dem heutigen vormittags prog. von ProSieben und Sat1:
11:00 Talk talk talk
13:00 Sam
13:00 Britt
14:00 Zwei bei Kallwas
Obszöne, Sexuelle, Asoziale, Gewalt..., kurz, für Kinder und Jugendl. absolut schädliche inhalte gehören dort zur Tagesordnung. Die betreiber wissen genau, das sie mit diesen inhalten, besonders Kinder und Jugendliche vor die Glotze locken. Ich denke das solche Sendungen in den letzten Jahren die Sprache und Verhalten von Millionen Kindern/Jugendlichen negativ geprägt haben. Die betreiber interessieren sich nur für ihre Einschaltsquoten und ihren Profit.
Und abends/nachts: Diese Sendung ist für Kinder und Jugendliche unter 18 nicht geeignet... Zeigt mir mal ein Kind/einen Jugendlichen, das diesen Satz hört und abschaltet oder ins Bett geht. Lächerlich!
Von der Werbung die speziell auf Kinder und Jugendliche abgestimmt ist, und diese habgierig macht und zu straftaten verleitet, ganz zu schweigen.
Original von forestfriend
[...]
Und ich bleibe dabei (vgl. OTR-Forum/Juristische Fakultät/Abmahnung, Unterlassung, Klage etc. (http://otrforumde.h774788.serverkompetenz.net/thread.php?threadid=6489)), dass die Richter wohl in Unkenntnis der Materie geurteilt haben.
[...]
++++++++
absolute zustimmung!
Original von forestfriend
Den Einwänden des Beklagten, das deutsche Urheberrecht sei überhaupt nicht anwendbar, weil die Server in den Niederlanden stünden, folgt die Kammer nicht. Maßgebend sei, dass der Dienst für deutsche Internetnutzer bestimmt sei.
Wäre der Dienst also nicht für deutsche Internetbenutzer bestimmt, läge keine Verletzung des deutschen Urheberrechts vor, oder wie soll man das lesen? Ist das deutsche Urheberrecht überhaupt noch mit europäischem Recht noch vereinbar?
Das Urteil wurde am 04.08.2006 verkündet. Die Berufungsfrist von vier Wochen fängt allerdings erst nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung statt. Normalerweise müsste diese Beklagten inzwischen eigentlich vorliegen. Weiß das jemand?
Ansonsten kann ich mich den vorherstehenden Beiträgen nur anschließen!
@RPH
Europäisches Recht im engeren Sinn gibt es leider nicht !! Nur EU_Richtlinien, die im Rahmen einer gewissen Bandbreite in nationale Gesetze übernommen werden müssen. Das neue deutsche UrhG entspricht diesen Richtlinien. Allerdings sind deutsche Gericht nur für das Staatsgebiet Deutschland.
Kurioses am Rande: Dem österreichischem Sportwetten Anbieter bwin.com (http://bwin.com) wurde in Sachsen vom Innenministerium die Lizenz entzogen. Im Laufe der Diskussion wurden politische Stimmen laut, die forderten, dass man ISPs verpflichten müsse, das Angebot von bwin.com im Internet zu sperren. Steht sicher auch in den deutschen Print- und online Medien.
Ciao
So, damits hier auch nochmal gepostet wird:
ProSiebenSat.1-Gruppe erwirkt Gerichtsurteil gegen onlinetvrecorder
München, 28. August 2006. Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst „onlinetvrecorder.com“ erwirkt. Der Internetdienst fungiert als virtueller Videorecorder, der Nutzern eine Auswahl von Fernsehprogrammen über einen eigenen elektronischen Programmführer (EPG) unentgeltlich anbietet. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts ist es onlinetvrecorder künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln. Das Landgericht Leipzig sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens.
Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen.
Quelle: http://www.prosiebensat1.de/pressezentrum/prosiebensat1mediaag/2006/08/28/22940/
Und was sagt ihr dazu?
Gruss Andre
Original von Andre
Quelle: http://www.prosiebensat1.de/pressezentrum/prosiebensat1mediaag/2006/08/28/22940/
Dein Zitat ist doch identisch mit dem des Themenstarter - bis auf die Quelle. Was wir darüber denken haben wir doch schon gepostet.
Oder sehe ich hier was verkehrt?
LG!
RPH
Lies mal die Pressemitteilung des Gerichtes. :rolleyes:
Der Prozess ging gegen den ehemaligen Domaineigentümer vom März 2005.
Wenn du mal das Urteil liest, siehst du auch, was das für ein Schwachsinn ist.
Auf das Argument, daß der Beklagte die Domain weiterverkauft hat und OTR gar nicht betreibt, wurde damit geantwortet, daß er ja jederzeit einen neuen, gleichartigen Dienst aufmachen könnte. ?( ?(
Also, daß was er ja eh gar nicht macht, wird ihm durch das Urteil untersagt.
Hä?
Murphy43
15.12.2006, 19:45
Original von RPH
Menno, wen meinst du?
Ich denke, Menno meint Andre, bzw. vielleicht sogar allgemein. Gestern hatte schon mal jemand einen neuen Thread deswegen aufgemacht. :)
Original von RPH
Menno, wen meinst du?
Latürnich den, der dieses monatealte Thema heute wieder hochgeholt hat. ;)
Original von Andre
Sorry, hab das total verplant^^
Verplant? Verpennt! Man, andere fangen schon langsam mit den Vorbereitungen für den Winterschlaf an!
LG!
RPH
Original von RPH
Man, andere fangen schon langsam mit den Vorbereitungen für den Winterschlaf an!
Winterschlaf? Wie? Noch kein Testament gemacht?
Als alter Mann sollte man das schon tun. (Mich eingeschlössen!) :D
Original von Koko
Winterschlaf? Wie? Noch kein Testament gemacht?
Als alter Mann sollte man das schon tun. (Mich eingeschlössen!) :D
Koko, ich habe doch nichts zu vererben! Oder willst du meinen PC haben? Dann könnte ich mir das mal mit nem Testament ja noch mal überlegen:]
LG!
RPH
Original von RPH
Koko, ich habe doch nichts zu vererben! Oder willst du meinen PC haben?
Aber sehr gerne! Ich sammele PCs! Habe fast alle Generationen seit dem PET 2001 (ein Vorläufer des IBM PCs) und sogar noch einige ältere Vorläufer (programmierbare Taschenrechner). Die meißten (leider nicht alle) sind sogar noch voll funktionsfähig!
Diese Qualität ist echt erstaunlich.... Das sie auch nach über 30 Jahren noch funktionieren! Das gibt es heute leider nicht mehr. Mir scheint, das da oft ein Chip eingebaut ist, der 2 Jahre + 1 Tag nach inbetriebnahme die Funktion einstellt. (Garantie abgelaufen!)
Natürlich wünsche ich Dir noch ein langes Leben RPH!
Aber ich bedanke mich schon mal für Dein Vermächtnis! :D
forestfriend
20.12.2006, 00:28
Kein Wunder, dass ständig neue Threads zum selben Thema aufgemacht werden, wenn die wirklich wichtigen und interessanten mit irgendwelchem Privatgeplänkel zugemüllt werden...
In dem Thread wurde doch schon alles
gesagt, was hierher paßt.
Ich schlage vor, bitte, schließen?
Da habt Ihr schon lebendigere Threads geschlossen.
Adios
Original von forestfriend
Kein Wunder, dass ständig neue Threads zum selben Thema aufgemacht werden, wenn die wirklich wichtigen und interessanten mit irgendwelchem Privatgeplänkel zugemüllt werden...
Was denn jetzt? Wichtig oder schließen?
Und sorry für das Geplänkel! Piece! :)
LG!
RPH
@forestfriend
Ich glaube die Thematik ist wirklich heikel und es obliegt dem Betreiber sich im WIKI
rechtlich zu positionieren. OTR hat ja ursprünglich den WIKI Artikel Neulinge lesen hier (http://wiki.onlinetvrecorder.com/index.php/Neulinge_lesen_hier)
beigesteuert. Dort wird das rechtliche kurz erklärt. Meiner Meinung reicht das.
Das WIKI soll ja Tatsachen dokumentieren. Zur Bedienung von OTR kann man als User
sehr leicht etwas beitragen und andere User können dies überprüfen und gegebenenfalls
korrigieren. Diese juristische Thematik ist jedoch nicht ausjudiziert und es gibt
mehrere Lager von Rechtsexperten, die das im Detail diametral beurteilen.
Dies ist also eine laufende Diskussion und ist damit im Forum sehr gut aufgehoben.
@RPH
Beides: Der Artikel ist wichtig! Kann aber meiner Meinung geschlossen werden, weil der
zitierte Spruch ausführlich behandelt wurde.
Für neue Themen ein neuer Thread.
Adios
saftsack
20.12.2006, 15:58
Ich denke dass die bezahlten Downloads rechtlich argumentierbar sind. Weil:
OTR macht eine Kopie beim mitschneiden
Dann wird verschöüsselt. Damit ist das Werk (wenn auch vorübergehend) unbrauchbar.
Dann passiert der Download. Hier wird nur Datenmüll transportiert.
Erst beim entschlüsseln, welches nur einmal möglich ist wird eine weitere Kopie erzeugt.
Im Vergleich wäre das so als wenn ich meinen Freund in (sagen wir) Leipzig bitte mir eine Sendung aufzunehmen. Statt dass ich si mir persönlich abhole wenn ich Ihn zum nächsten Mal besuche, bitte ich Ihm das Video-Band (oder beliebigen anderen Träger) per Post zu schicken, damit ich Ihn früher hab. Er steck das Band in ein Kuvert (analog zu verschlüsseln) und mach es damit für den Postboten unbrauchbar. Denn der kann das Kuvert ja nicht einfach so aufmachen und mit Kuvert passt das verdammte Ding nun mal nicht in den Videorecorder (analog Codec). Erst wenn ich als berechtiger Empfänger das Kuvert öffne (Decodiere) und das Resultat dann Kopiere entsteht eine weitere Kopie. Die ist dann ganz kostenlos von mir gezogen.
Nur weil ich der Post Geld für den Transport zahle, macht das die Privatkopie noch nicht illegal.
forestfriend
21.12.2006, 10:21
Das Problem ist, dass zwischen dem Bezahlen eines Transportunternehmens und OTR ein Unterschied ist. Den Transport beauftragst Du selbst, der Transporter hat mit der Aufnahme nichts zu tun. Bezahlst Du aber OTR dafür, dass Du sofort an Deinen Download kommst, gerätst Du in eine rechtliche Grauzone. Für Dich als User sicher kein Problem, unter Umständen aber für OTR, weil man es so auffassen könnte, dass man damit für eine Kopie gezahlt hat.
Das Codieren/Decodieren (1x) hat nur den Sinn, sich rechtlich abzusichern. Könnte sich jeder unverschlüsselt Sendungen herunterladen ohne sie vorher zu programmieren, würde OTR sich strafbar machen, da es fremde und geschützte Inhalte ohne Erlaubnis unter's Volk bringt. So wie jetzt ist nur Videorekorder, jeder User kann nur für sich programmieren und downloaden - und das darf (noch)...
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