Funk100
14.12.2006, 16:35
München, 28. August 2006. Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst „onlinetvrecorder.com“ erwirkt. Der Internetdienst fungiert als virtueller Videorecorder, der Nutzern eine Auswahl von Fernsehprogrammen über einen eigenen elektronischen Programmführer (EPG) unentgeltlich anbietet. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts ist es onlinetvrecorder künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln. Das Landgericht Leipzig sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens.
Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen.
quelle:
http://www.prosiebensat1.de/pressezentrum/prosiebensat1mediaag/2006/08/28/22940/
Aber es wird doch immernoch angeboten...
Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen.
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http://www.prosiebensat1.de/pressezentrum/prosiebensat1mediaag/2006/08/28/22940/
Aber es wird doch immernoch angeboten...