Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Online Durchsuchung unzulässig
höhö - die glauben doch nicht im ernst, dass man einfach so in jede kiste reinspazieren kann...:D
forestfriend
07.02.2007, 19:25
Jetzt zeig mir den Polizeibeamten, der sich um ein Gerichtsurteil betreffs Rechte Verdächtiger oder von Zeugen schert...
Jetzt zeig mir den Bullen, der sich um ein Gerichtsurteil betreffs Rechte Verdächtiger oder von Zeugen schert...
Das ist eine Aussage, die weder der Sache dienlich noch richtig ist! :mad:
Das ist eine Aussage, die weder der Sache dienlich noch richtig ist! :mad:
Zumal das Wort mit B (mein Keyboard weigert sich, es vollständig auszuschreiben) auch noch eine Beleidigung darstellt!
forestfriend, ich liebe einige deiner Beiträge, aber manchmal frage ich mich: Muss das in dieser Form sein?
Nur um das Ganze mal auf ne juristische Ebene zu heben:rolleyes: :
@ George: Wenn sich die Polizei/Staatsanwaltschaft sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zur Beweisermittlung hält, dann kann sie die ganzen Beweise auch gleich in die Mülltonne treten. Die werden nämlich bei Gericht nicht zugelassen.
Ansonsten bin ich wohl einer der Wenigen, die eine entsprechende Regelung begrüßen würden. Natürlich müssen die Voraussetzungen für eine solche Überwachung entsprechend hoch sein. Zum Vergleich: Bei der Abhörung von Telefonanlagen muss vorher eine richterliche Erlaubnis eingeholt werden. Außerdem ist dies nur bei ganz bestimmten Verdachtsmomenten (z.B. organisierte Kriminalität etc.) möglich.
Also bei einem entsprechenden Richtervorbehalt und die Beschränkung auf extreme Straftatbestände (z.B. Terrororganisationen, Kinderpornoringe...) halte ich eine Ermittlungsmöglichkeit durchaus für sinnvoll.
Wenn also eine Gesetzesänderung kommtkommt, wird sie schon aus verfassungsrechtlichen Gründen hohen Anforderungen haben. Es muss also keiner Angst haben, dass seine illegal heruntergeladene Software auf diese Art und Weise gesichtet wird :D
Hier ein kleiner Auszug was ich als Gast (!) schon so gefunden habe:
Rechnungen einer Firma an ihre Kunden, persönliche Briefe und Bilder in freigegeben Verzeichnissen und die ganzen Personalakten an einer Uni, mit Gehältern von Professoren, echte Privatadressen und sogar komplette Bewerbungsunterlagen für Professoren-stellen mit Anmerkungen des Dekans!
koko! du kleiner hacker...*tztztz* :D
nicht desto trotz bin ich davon überzeugt, dass keiner an meine hardware-firewall vorbei kommt! :p
koko! du kleiner hacker...*tztztz* :D
Selbstverständlich NICHT!
Ich habe keinerlei Sicherheitsmechanismus umgangen, um an diese Informationen zu gelangen. (strafbar ~ Einbruch)
Ich habe sie mir auch nicht heruntergeladen, da auch dies strafbar sein könnte.
Da es aber in freigegeben Verzeichnissen öffentlich zugänglich war, halte ich eine Betrachtung und Kenntnisnahme für legitim.
Verschulden wäre dann wohl bei dem zu suchen, der das online gestellt und erlaubt hat.
nicht desto trotz bin ich davon überzeugt, dass keiner an meine hardware-firewall vorbei kommt! :p
Da täusche Dich mal nicht! Deine Ansicht ist leider ziemlich naiv.
Das ist nämlich genau das größte Sicherheitsproblem. Administratoren, die sich selbstherrlich überschätzen. (Mein System ist sicher)
Jeder Mensch macht Fehler. Und auch die Hard- und Software ist von Menschen programmiert und somit, mehr oder weniger, fehlerhaft.
Und echte Hacker sind eben verdammt gut darin, diese exploits auszunutzen. Da es Hacker nachweislich geschafft habe, in Systeme des Pentagon einzudringen, dürfte Dein System kaum eine Hürde darstellen.
Für echte Hacker. 99,9% wirst Du vermutlich ausschließen können. Aber wenn Du Dich mit IT etwas auskennst, wirst Du wissen, wie groß der Unterschied an Aufwand und Resourcen ist, das 99,99% oder 99,999% sicher zu machen, sofern das überhaupt voraussagbar ist.
Und ein Restrisko bleibt immer noch. Und wenn auch nur einer durch kommt, kann das schon eine Katastrophe sein.
Meine oben ausgeführten Maßnahmen gehen doch, wenn Du sie verstanden hast, ganz erheblich über eine ordinäre Firewall hinaus.
Welche IDS/IPS evaluation tools bietet denn Deine Firewall?
Deshalb gehen gute Administratoren immer davon aus, das es, eventuell, doch noch eine Möglichkeit geben könnte. Nicht ohne Grund betreiben Sicherheitsrelevante Bereiche, trotz aller technischen Möglichkeiten, ein 24/7 OPZ mit menschlichen Administratoren.
forestfriend
08.02.2007, 14:52
@forestfriend
Auch Polizisten können sich strafbar machen. Und Straftaten durch Beamte werden meistens sogar noch härter bestraft. Illegal beschaffte Beweise sind mitunter nicht zulässig. Aber das sind natürlich alles Einzelfall-Entscheidungen.
Überings ist Deine Wortwahl etwas unglücklich, da es auch Angehörige dieser Berufsgruppe hier im Forum gibt.
Das ist ein Thema, über das man sicher stundenlang debattieren kann. Es wird sicher für beide Seiten genug nachweisbare Fälle geben. Aber das gehört hier nicht zur Sache...
Allgemeine Entschuldigung wegen meiner Wortwahl, ich habe das geändert.
Eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist der Einsatz von Wechselrahmen.
Auf der einen Platte (1) liegen alle meine Programme und mit der anderen gehe ich ins Netz.
Bei der Platte (1) stelle ich nur dann eine Internetverbindung her, wenn es für Updates und Registrierungen erforderlich ist.
forestfriend
09.02.2007, 11:34
Mal ganz am Rande: Vor wem fürchtet Ihr Euch eigentlich so sehr? Wenn Ihr nichts illegales tut, seid ihr (im Regelfall) keiner Strafverfolgung ausgesetzt. Wenn ihr nicht in allen möglichen Foren Eure Mail-Adresse oder Eure feste IP streut oder erzählt, dass ihr Onlinebanker seid, seid ihr (relativ) sicher vor Hackern.
Wenn eine Strafverfolgungsbehörde scharf auf Eure Festplatten ist, dann merkt Ihr das daran, dass morgens um 5 eine halbe Hundertschaft schwer Bewaffneter Cops in Eurem Schlafzimmer steht, Euch rüde weckt und hernach Euch und Eure(n) PC(s) einsackt.
Und wer Angst vor Call-Back-Funktionen oder Microsoft-Spionage hat, sollte auf Win3.1 zurückstufen oder komplett die Firma wechseln.
forestfriend
11.02.2007, 17:43
Ich habe keinerlei Vertrauen in den Staat bzw. seine Mittel und Methoden. Deshalb glaube ich nicht, dass ich mich hinter einer Firewall oder einer verschlossenen Tür verstecken kann. Wer ins Raster gerät - und das wollte ich ausdrücken - der kommt nur tot oder mit viiieeel Glück und Puste wieder raus.
Win3.1 war natürlich nicht wirklich ernst gemeint. Aber Microsofts Programme öffnen eine Vielzahl von Einfallstoren und machen sich natürlich aufgrund ihrer Verbreitung für Hacker zum guten Angriffsziel.
Und was man nicht kennt oder womit man nicht rechnet (rechnen kann), davor kann man sich nur schwerlich schützen. Irgendeiner ist immer besser als man selbst.
Werden einige Mirrorbetreiber aus jüngster Vergangenheit bestätigen können...
@ Koko: Einen deutschen Staat, der alles bespitzelt und überwacht, gab es noch nie in einer Perfektion wie heute. Das Denunziantentum ist wahrscheinlich noch nicht wieder so weit entwickelt. Kommt aber noch. Versprochen!
Und das Haustür abschließen trägt auch nur zu Deinem persönlichen Streben nach einem Gefühl der Sicherheit bei. Weder ein Einbrecher noch ein staatliches Organ oder weiß der Geier wer wird sich davon im Zweifelsfall abhalten lassen. Eine unverschlossene Wohnungstür wird sicherlich kaum häufiger unbefugt durchtreten (wenn man keine Einladung verfasst).
Einen deutschen Staat, der alles bespitzelt und überwacht, gab es noch nie in einer Perfektion wie heute. Das Denunziantentum ist wahrscheinlich noch nicht wieder so weit entwickelt. Kommt aber noch. Versprochen!
Na ja, darüber kann man streiten.
Darum geht es mir jetzt aber gar nicht. Was mich stört (das ist jetzt gar nicht mal auf dich gemünzt!) ist, dass es hier zu sehr politisch wird! Im Allgemeinen sollten politische und religiöse Themen (Diskussionen) hier im Forum unterbleiben!
----
Mancher wäre doch wahrscheinlich froh mal Blockwart zu werden!
Ein sehr wichtiger Punkt wird bisher hier leider nicht angesprochen...
Wie kann man sicherstellen, dass die bei einer Online-Durchsuchung
gefundenen Daten tatsächlich von einem selbst stammen, und
nicht von einer anderen Stelle eingebracht werden.
Ich bin gegen eine Online-Durchsuchung, auch im Falle eines Terrorverdachts solange nicht sichergestellt werden kann, von wem eine Datei wirklich ist !
Wie kann man sicherstellen, dass die bei einer Online-Durchsuchung
gefundenen Daten tatsächlich von einem selbst stammen, und
nicht von einer anderen Stelle eingebracht werden.
Sicherstellen mußt Du das wahrscheinlich selber. Das ist in der Praxis, wenn Freunde, Kinder und deren Freunde, den Rechner nutzen gar nicht so einfach. Einmal ganz abgesehen von einem Internet Cafe.
Ich gehe mal davon aus, das man den Inhaber des Anschlusses haftbar machen wird, und damit die Beweisführung bequemer-weise umkehren wird.
forestfriend
12.02.2007, 12:47
Wie kann man sicherstellen, dass Beweise nicht gefälscht, manipuliert, instrumentalisiert oder untergeschoben werden? Moderne Justiz sieht immer häufiger so aus, dass nicht meine Schuld bewiesen werden muss, sondern ich meine Unschuld beweisen muss.
Ich gebe RPH Recht und klinke mich ab hier aus. Aber interessante Diskussion!
forestfriend
12.02.2007, 22:02
Das ist entweder ganz schön blauäugig, oder aber Du nimmst selten eine Zeitung in die Hand/die falsche Zeitung (@ Koko: Ich will hier niemanden beleidigen, ich hoffe, die Wortwahl stimmt). Mir bleibt die Spucke weg. Die Worte fehlen auch...
Die Wortwahl ist ok, hab kein Problem damit.
Ich lese in der Tat Zeitungen. Wie du aus dem oben geschriebenen entnehmen kannst, habe ich von der Materie auch Ahnung (unabhängig von meiner persönlichen Meinung dazu).
Mich würde aber ehrlich interessieren, weshalb du ein Problem damit hast. Wie ich oben geschrieben habe, hat nur derjenige etwas zu befürchten, der entsprechende Taten begangen hat.
Im Übrigen wurden die Online-Durchsuchungen nicht für illegal erklärt weil sie gegen das Grundgesetz verstoßen haben, sondern weil (bislang) die gesetzliche Grundlage dafür fehlt.
Ich muss dir deshalb leider mitteilen, dass es sehr gut sein kann, dass das vom Gesetzgeber nachgeholt werden kann und wird.
forestfriend
12.02.2007, 22:26
Ich kann mich an Verwechslungen erinnern, die nach Guantanamo Bay und andere Gefängnisse geführt haben, ich kann mich an erschossene Verwechselte erinnern, an unter Druck gesetzte und kriminalisierte Zeugen. Und an Polizeiaktionen, die in gleicher Weise in der Vergangenheit gerichtlich als unrechtmäßig verurteilt wurden.
Eine fehlende gesetzliche Grundlage ist keine fehlende Grundlage. Was nicht explizit erlaubt ist, ist nicht sofort verboten. Und gegebenenfalls wird was nachgeschoben. Auch das ist tagtäglich nachzulesen.
Ist schon spät. Die Gedanken werden konfus. Hoffe, ich drücke mich trotzdem noch halbwegs verständlich aus. Gute Nacht!
Ich möchte nicht, das das hier in eine politische Auseinandersetzung ausartet, deshalb werde ich das nicht vertiefen, sondern mich kurz fassen:
@Xerxes
Zur Unschuldsvermutung: Der Fall El Masri sollte doch bekannt sein!
Gefahrenabwehr ist doch nur ein Türöffner, siehe Konten-abfrage!
Möglichkeiten die da sind, werden auch genutzt.
@forestfriend
Das ist wohl eine Sache der Erfahrungen und der Einstellung, wieviel Vertrauen man in den Staat hat.
Der grundsätzliche Unterschied ist doch, das man von einer Online Durchsuchung nichts merkt (merken soll) und deshalb gar nicht dabei ist, und auch nichts erklären und klarstellen kann, und man nicht sofort mit dem Vorwurf konfrontiert wird.
Das kommt dann ja erst alles SEHR viel später. Die ganzen Daten müssen ja auch erst analysiert werden!
Gut belassen wir es dabei. Für politische Diskussionen gibt es auch andere Foren.
@ forestfriend: Wir haben wohl tatsächlich grundsätzlich verschiedene Erfahrungen gemacht. Letzten Endes ist das Ganze wohl weder schwarz noch weiß.
Guantanamo Bay hat mit dem deutschen System zwar nichts zu tun, aber ich gebe dir Recht, dafür gibt es Fälle wie Daschner...
Nichts für ungut! :)
Xerxes
Alucard 15
17.04.2007, 16:23
Zumal das Wort mit B (mein Keyboard weigert sich, es vollständig auszuschreiben) auch noch eine Beleidigung darstellt!
Das stimmt nicht ganz, wenn man einfach nur 'Bulle' zu einem Polizisten sagt, ist das nicht strafbar wegen Beamtenbeleidigung, also wird das nicht als Beleidigung gewertet. Aus dem einfachen Grund, dass das Wort 'Bulle' sich in die deutsche Sprache,also in den normalen Sprachgebrauch, integriert hat. Wenn man jetzt allerdings mit 'dummer Bulle' o.ä. kommt, ist das eine Beleidigung.
@mod: sorry, das war jetzt off-topic und auch schon wieder uralt, aber das wollte ich mal gesagt haben.
forestfriend
28.04.2007, 22:57
zu Bulle: Habe mal den Anwalt meines Vertrauens befragt - dies ist keine Beleidigung, sondern Sprachgebrauch, der zwar abwertend, aber nicht mehr als beleidigend gesehen werden darf. Genauso muss ich mich Zecke nennen lassen.
zum Thema: Die Realität hat die Gerichte und Gerüchte wohl überholt. Schlimm nicht an sich (konnte man sich ja denken), schlimm nur, dass es ein RAF-Anwalt, SPD-Politiker und Gründer der Grünen Partei klammheimlich gestattet hat. Aber Horst Mahler war auch mal RAF-Anwalt, die SPD mal ne soziale Partei und die Grünen gegen Krieg. Sch*** Deutschland.
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.