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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umtauschprobleme bei Mediamarkt!



Raus
23.07.2007, 11:20
Evtl. macht dich dies schlauer: http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=Azcw.

Ansonsten wende dich doch mal am Besten an die Verbraucherschutzzentrale in deiner Nähe.

forestfriend
23.07.2007, 11:27
Soweit ich weiss, muss man ein Reparaturangebot erst einmal annehmen. Wenn das nix bringt, Kassenbon noch vorhanden ist, ist Umtausch (auch Ersatz in gleicher Preislage, ggf. Zuzahlung) oder Auszahlung des vollen Betrages angesagt (2 Jahre Garantie!).

Cineatic
23.07.2007, 11:36
Hier dürft ihr jetzt aber Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln!

Und es sind bis zu 3 Reparaturversuche seitens des Händlers möglich und zu akzeptieren.

Das es für ein Gerät, das vor einem Jahr 39,-€ gekostet hat, heute bei weitem nicht mehr so viel gibt, liegt eigentlich auf der Hand. Denn gerade im Elektronikbereich fallen die Preise nahezu stündlich.

bart
23.07.2007, 11:49
Ja, aber sie konnte mir ja auch kein vergleichbares Gerät anbieten! Er wollte mit nur einen 15€ Gutschein anbieten, damit ich hätte nur noch 10€ für einen 1GB MP3-Player draufzahlen müssen!

Cineatic
23.07.2007, 12:04
Ich tippe mal, das du dich mit dem 1GB-Player besser stehen würdest, als wenn du deinen alten Player reparieren lässt. Oder irre ich mich da?

Übrigens dürfen wir dir hier keine Rechtsberatung geben! Dies ist gesetzlich untersagt.

sw2005
23.07.2007, 14:39
noch besser stünde er sich, wenn er die 39 Euro erstattet bekäme. Dann könnte er nämlich ohne Aufpreis den 1GB-Player normal kaufen (incl. 2 Jahren Garantie).

Als mir mein MP3-Player kaputt ging (von Creative, mit 20GB HD, NP ca 180 Euro, Display ging plötzlich nicht mehr), habe ich vom Hersteller ein Ersatzgerät im Austausch bekommen. Ich denke, das wird gängige Praxis sein, der Händler ist nach den 6 Monaten aus der Pflicht, der Hersteller gibt die Garantie und damit die Bedingungen vor.

Madness
24.07.2007, 01:12
noch besser stünde er sich, wenn er die 39 Euro erstattet bekäme. Dann könnte er nämlich ohne Aufpreis den 1GB-Player normal kaufen (incl. 2 Jahren Garantie).

Als mir mein MP3-Player kaputt ging (von Creative, mit 20GB HD, NP ca 180 Euro, Display ging plötzlich nicht mehr), habe ich vom Hersteller ein Ersatzgerät im Austausch bekommen. Ich denke, das wird gängige Praxis sein, der Händler ist nach den 6 Monaten aus der Pflicht, der Hersteller gibt die Garantie und damit die Bedingungen vor.

In den Letzten 18 monaten der Garantie mus der Hersteller ein gleichwertiges Produkt zur verfügung stellen, wen er kein gleichwertiges Produkt mer hat gibt der Hersteller meist ein besseris Produkt oder das Geld zurück !
Nach 6 Monaten der Garantizeit also in der Gewärleistungsfrist solte mann sich direkt an den Hersteller wenden da hatte ich bis jetzt die besten erfarung mit gemacht, er hat jedoch das Recht den MP3 Player 3 mal zu reparieren befor er dir das Geld zurück geben muss (39 €)!!!
Die meisten Großdiscounter stellen sich nach 6 Monaten an das ist so üblich!!!

Mfg Madness

bart
24.07.2007, 11:58
Naja, der Verkäufer hatte extra noch vermerkt, dass das Gerät Gebrauchsspuren (Kratzer) aufweist. Und naja, mit dem Umtauschen ist es halt so, dass es den gleichen Typ nicht mehr gibt!
Der Verkäufer hat gemeint, die Reparatur würde 2-3 Wochen dauern. Also ich werde mich, wenn das Problem geklärt ist, hie noch mal melden! Aber falls euch noch was dazu einfallen sollte, dann könnt ihr gerne noch was schreiben!
Vielen Dank für die schnellen, umfangreichen Antworten.

Euer Bart!

Tieflieger
24.07.2007, 16:35
Moin Moin
Auserdem sind 2 Jahre Garanti vom Gesetzgeber vorgeschrieben und nicht vom Hersteller selbstverpflichtend!!!!!!!!!

Mfg Madness

Da musst du dich nachmal damit auseinandersetzen. Garantie gibt es nicht im Gesetz. im Gesetz wird immer nur von Gewährleistung gesprochen und die ist beim Händler.

Du schlisst ja den Kaufvertrag nicht mit dem Hersteller ab, sondern mit dem Händler.

Raus
24.07.2007, 16:42
Da musst du dich nachmal damit auseinandersetzen. Garantie gibt es nicht im Gesetz. im Gesetz wird immer nur von Gewährleistung gesprochen und die ist beim Händler.

Du schlisst ja den Kaufvertrag nicht mit dem Hersteller ab, sondern mit dem Händler.

Eine gute Quelle dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Ecoli
24.07.2007, 17:38
@ bart: Der Mädchenmarkt soll das Ding für dich einschicken. Du bekommst vom Hersteller, falls er das Teil nicht mehr hat halt den kleinsten Player den er hat. Bestimmt 512MB. Du hast Glück wenn Mediamarkt das für dich kostenlos macht. Wenn du nicht 512 haben willst dann musst du wohl die 15€ von den akzeptieren. Möchte mal gerne wissen wie die auf die Idee kommen dir überhaupt Geld geben zu wollen.

Achte drauf das das Teil nicht durch dein Verschulden kaputt gegangen ist, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Madness
25.07.2007, 21:13
Naja, der Verkäufer hatte extra noch vermerkt, dass das Gerät Gebrauchsspuren (Kratzer) aufweist. Und naja, mit dem Umtauschen ist es halt so, dass es den gleichen Typ nicht mehr gibt!
Der Verkäufer hat gemeint, die Reparatur würde 2-3 Wochen dauern. Also ich werde mich, wenn das Problem geklärt ist, hie noch mal melden! Aber falls euch noch was dazu einfallen sollte, dann könnt ihr gerne noch was schreiben!
Vielen Dank für die schnellen, umfangreichen Antworten.

Euer Bart!

Moin Moin

Wenn es das Gerät nicht mer gibt muss er dir ein gleichwertiges geben!!
Problematisch sind die Kratzer und das wird der Händler ausnutzen und dir nur 15€ geben und das mit recht den er kann dir damit unsachgemässen gebrauch nachweisen.
Beim nächstenmal behandle dein MP3 Player sorgfältiger und du bekommst dein recht!!!!!;)

An Herrn Tieflieger
Du hast ja recht es sind zwei jahre Gewärleistung, das halbe Jahr Garanti ist Freiwillig.
Ansonsten trift das zu was ich vorher zu disem Thema geschriben habe !!
Es wurde ein Link für dich zu diesem Thema gesetzt damit du dir das nochmal durchlesen kannst.

Mfg Nadness

Ecoli
25.07.2007, 22:52
@ Madness: Mediamarkt muss ihm überhaupt nichts geben. Das machen die nur um ihn als Kunden zu behalten. Schicken das Ding ein und dann wer weiß was mit den Umtasuchgerät passiert. Er hat keine relevanten Rechte mehr gegenüber Mediamarkt nurnoch gegenüber dem Herstller meines Wissens.

Tieflieger
26.07.2007, 09:28
Hallo, mit den 6 Monaten siehe unter Beweislast http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

bart
26.07.2007, 12:43
Moin Moin

Wenn es das Gerät nicht mer gibt muss er dir ein gleichwertiges geben!!
Problematisch sind die Kratzer und das wird der Händler ausnutzen und dir nur 15€ geben und das mit recht den er kann dir damit unsachgemässen gebrauch nachweisen.
Beim nächstenmal behandle dein MP3 Player sorgfältiger und du bekommst dein recht!!!!!;)

..........

Mfg Nadness

Wegen den Kratzern: Ich behandle ja schon meinen Player so gut wie nur möglich, aber ich glaube jeder der seinen Player schon länger als ein Jahr hat wird mir zustimmen, dass leichte Kratzer nicht vermieden werden können(es sei denn, man lässt ihn original eingeschweißt zu Hause liegen ;))
Aber natürlich weiß ich auch was du damit meinst(wobei der Verkäufer nicht geagt hat, dass es meine Schuld ist!:D)

Madness
27.07.2007, 12:52
Moin Moin Tieflieger
Ich habe schon häufiger mich direkt an den Hersteller gewendet und war erfolgreich!!
Ich sagte ja der Hersteller wird meistens kuland sein und ein tausch vornehmen auch wenn er nicht zuständig ist mann mus nur gut reden können und freundlich sein!

Bart ich weis das es Otopisch ist einen MP3 Player kratzer frei zu halten aber wen man ein genervten Verkäufer erwischt kann er das als grund sehen um vom tausch zurück zu treten aber du hast wohl glück gehabt oder.

Mfg Madness

bart
27.07.2007, 13:20
....

Bart ich weis das es Otopisch ist einen MP3 Player kratzer frei zu halten aber wen man ein genervten Verkäufer erwischt kann er das als grund sehen um vom tausch zurück zu treten aber du hast wohl glück gehabt oder.

Mfg Madness

Ja so sieht es aus! Er meinte er schreibe das nur auf, um ihn später wieder gut zu erkennnen!(Tja kann auch leicht ironisch klingen!^^)
Aber die Kratzer dürften kaum Probleme bereiten(hoffe ich). also einfach mal abwarten!

Aber mal noch was anderes: Stimmt das, dass man keine Gutscheine annehmen muss, sondern auch den Betrag in Bar verlangen darf?

Madness
28.07.2007, 13:58
Ja so sieht es aus! Er meinte er schreibe das nur auf, um ihn später wieder gut zu erkennnen!(Tja kann auch leicht ironisch klingen!^^)
Aber die Kratzer dürften kaum Probleme bereiten(hoffe ich). also einfach mal abwarten!

Aber mal noch was anderes: Stimmt das, dass man keine Gutscheine annehmen muss, sondern auch den Betrag in Bar verlangen darf?

Moin Moin Bart

Da kann er sich doch Morgen nicht mer daran erinnern so viele Kunden die dort reklamieren! :confused:

Gutscheine Kann mann auch in bares bekommen!
Beim nächsten mal must du nur bevor er den Reklamationsbogen ausfüllt dem Verkäufer sagen das du gerne den Gutscheine ausbezahlt bekommen hättest!
Habe ich auch schon so gemacht.

Mfg Madness

bart
01.08.2007, 13:19
Also der neueste Stand der Dinge:
Ich hab jetzt einen neuen MP3-Player ebenfalls mit 512MB bekommen, von der gleichen Firma, aber ein anderes (vll etwas besseres) Model bekommen. Bin jetzt ganz zufrieden! Aber die Streitigkeiten können einen schon nerven!
Dann vielen Dank an eure vielen Antworten!

Raus
01.08.2007, 13:36
Also der neueste Stand der Dinge:
Ich hab jetzt einen neuen MP3-Player ebenfalls mit 512MB bekommen, von der gleichen Firma, aber ein anderes (vll etwas besseres) Model bekommen. Bin jetzt ganz zufrieden! Aber die Streitigkeiten können einen schon nerven!
Dann vielen Dank an eure vielen Antworten!

Meist bekommt man das Nachfolgemodell.

Tja, und in solchen Fällen lohnt es sich halt mal zu streiten! Und sei man ansonsten auch der friedlichste Mensch der Welt.:)