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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulässige Reperaturdauer bei Garantie?



Ecoli
10.09.2007, 14:46
Dann heißt es weiter warten. ;(

Du kannst den Händler in Verzug setzten und etwas 3 Wochen als Frist angeben.

Solltest aber beachten, dass der Händler nur aus Kullanz deinen Monitor zum Hersteller geschickt hat.

Insgesamt hat der Verkäufer 3 Reperaturversuche in einem angemessenen Zeitraum. Diesen würde ich mit 3 Wochen schätzen. Bin aber kein Anwalt/Richter;)

Also alles in allem kannst du ihn schonmal in schriftlicher Form in Verzug setzten. Aber in einem angemessenen Ton, sonst kann der Händler auf die Idee kommen die Versandkosten + Bearbeitungsgebühr dir in Rechnung zu stellen. Grundsätzlich gilt eine Gewähleistung des Händlers, die sich aber nach einem halben jahr in der Beweißpflicht umkehrt. Du hättest also keinen Anspruch gegenüber dem Händler mehr. Nur die Garantie gegenüber dem Hersteller!

Die Bearbeitungszeiten der Hersteller bei Defekten kann sich stark unterscheiden. Das kann damit zusammenhängen, dass meist Dienstleister dafür verantwortlich sind. Zwischen 2 Monaten und 3 Tagen hab ich schon alles erlebt.

slichride
10.09.2007, 17:49
den versand des defekten monitors zum hersteller ist keine kulanz ^^, dazu ist der händler verpflichtet.

ob er mir versandkosten oder bearbeitungsgebühren in rechnung stellen kann ... kann ich mir nur schwer vorstellen.

aber danke für die antwort.

Ecoli
10.09.2007, 23:33
@slichride: Ließ genau!!! Nach 1/2 Jahr ist der Händler zu nichts mehr verpflichtet (Beweißumkehr auch bei 2 Jahren oder 1000 Gewährleistung) - so ist es nunmal!! Das machen die maximal um sich als Kunden zu behalten. Ich würd auch in einem Laden, der das streng nach Gesetzen macht, die ihn zu etwas zwingen, nicht kaufen - aber wenn mir jemand so eine E-Mail schreibt... Es ist nunmal so - und extra nochmal für dich - nach einem halben Jahr muss der Kunde beweißen, dass das Gerät defekt war, beim Kauf. Und, dass das nicht so war hast du in der E-mail zugegeben.

judy
16.09.2007, 06:08
den versand des defekten monitors zum hersteller ist keine kulanz ^^, dazu ist der händler verpflichtet.

ob er mir versandkosten oder bearbeitungsgebühren in rechnung stellen kann ... kann ich mir nur schwer vorstellen.

aber danke für die antwort.

Ecoli hat recht, nach 6 Monaten ist der Händler aus der Pflicht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Gerät, welches 6 Monate lang seinen Dienst getan hat, nicht schon beim Kauf einen Defekt haben konnte. Für Schlampereien (ob nun Material oder Verarbeitung) des Herstellers ist der Verkäufer nicht verantwortlich. Der Verkäufer hat lediglich bei Anlieferung einer Ware deren einwandfreien Zustand zu überprüfen (was gerade in der Elektronic-Branche auch nicht möglich ist.. wer will schon ein Gerät,dass bereits geöffnet wurde usw..) und gerade deshalb bleibt er 6 Monate in der Pflicht. Dein Ansprechpartner wäre der Hersteller gewesen. Leider werden die Gesetze erlassen ohne die Menschen genauer zu informieren. Die Presse schreit dann nur: Hurra.. 2 Jahre Garantie..( ist ja schließlich ein Aufmacher..) und läßt den Rest im Dunkeln, denn das würde dem Aufmacher ja gleich wieder den Charme nehmen :(