PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich bin blind und finde keine AGB in deutsch



Sefa
11.11.2007, 21:21
Erst einmal einen schönen Sonntag Abend allerseits.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich stelle mich gerade etwas sehr
blöde an beim Auffinden der Nutzungsbedingungen in deutsch.
In englisch wollen se die nicht haben.

Habt ihr die AGB wohl irgendwo in deutsch zur Hand?

Oder reichen die Links, die ich bei uns von Wiki gepostet habe aus?

http://forum.numbnet.de/viewtopic.php?p=17791#17791

Bitte bitte helft mir mal auf die Sprünge.

Herzlichen Dank im Voraus!

Grüssle
Sefa

Sefa
11.11.2007, 22:06
Vielen Dank für die schnelle Antwort @worfroz und @PeGu

@worfroz: Das sind die Aussagen, die ich auch bei Wiki und im Handbuch gefunden habe, und nehme Deine Hinweise einmal als Bestätigung. Da kann
ich nun wenigstens beruhigt sein. Dankeschön!!! :)




@PeGu: So kryptisch ich auch schreiben mag. Hättest du den Link
angeklickt und den Thread näher begutachtet, wäre dir vielleicht aufgefallen,
dass es genau um die von dir zitierten Zeilen geht.

Dennoch vielen Dank, denn da ich nun weiß, dass es die AGB nicht auf
deutsch gibt, brauch ich auch nicht weiter danach zu suchen.
Das spart mir schon eine Menge Arbeit. ;)

PeGu
11.11.2007, 22:22
Sorry, werde in Zukunft alle Threads verlinkter Foren genauestens analysieren, bevor ich kryptische Posts zu verstehen und beantworten suche.:cool:

Sefa
11.11.2007, 22:33
Die Idee ist gar nicht mal so schlecht! :D


(Der Dank war aber ernst gemeint - gelle? Nicht dass Du Dich all zu sehr verscheißert
fühlst. Wenn man etwas sucht, was es nicht gibt, geht eine Menge Zeit bei
drauf. :cool:)

Logain
12.11.2007, 10:33
in diesem fall sind die agb einfach unwirksam...

Könntest du dafür eventuell einen Paragraphen des deutschen Rechts, oder Präzedenzfälle benennen?
Danke im Voraus!

Cineatic
12.11.2007, 10:41
Die AGB müssen laut OLG Köln (Beschluß vom 24. Mai 2006 - AZ 16 W 25/06] NICHT in deutscher Sprache verfasst sein, wenn der offizielle Firmensitz im Ausland ist. Da ist dann die Amtssprache des Firmensitzes ausschlaggebend.

Hinweis: Dies versteht sich nicht als Rechtsberatung! Für so etwas sind die Anwälte da!

Cineatic
12.11.2007, 12:37
http://www.schindlerboltze.de/2006/die-erforderliche-sprache-einer-gerichtsstandsvereinbarungen-im-europaischen-handel-eugvvo/