Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist die Nutzung einer Tauschbörse illegal?
Nachdem in unserem Mega-Thread wegen der abgezogenen Punkte beiläufig eine Diskussion zu Tauschbörsen und deren legalität entstand und ein Mod uns aufgefordert hat, einen neuen Thread dafür zu eröffnen, hab ich das grad mal gemacht.
Bei der Diskussion ging es um Serien die wohl irgendwann mal im TV von aufgenommen wurden oder vielleicht auch aus anderer Quelle stammen, die dort jedem zum runterladen unverschlüsselt zur Verfügung stehen. Eine Userin besteht trotz einiger Links zu Quellen welche die rechtliche Lage erklären, immer noch darauf, dass es völlig legal wäre, diesen Dienst zu nutzen, da da man ja alles im Fernsehen aufnehmen kann und sich somit nicht strafbar macht, wenn man diese dort runterläd.
Wie steht ihr dazu?
Cineatic
10.03.2008, 19:33
Nein, das zur Verfügung stellen von Sendungen im Internet ist so nicht erlaubt. Das verstößt gegen das Urheberrecht und die Fernsehsender könnten denjenigen vor Gericht zitieren.
Aber wenn ich mich nicht irre, gibt es eine solche Frage schon des öfteren hier im Forum. Benutz mal die Forensuche.
Versuchst du eigentlich einen neuen Rekord aufzustellen, als User mit den meisten neu gestarteten Threads? :confused:
MrKlappstuhl
10.03.2008, 19:35
Topictitel:
Die Nutzung einer Tauschbörse ist natürlich keinesfalls illegal, dass will immer nur die Industrie verbreiten!
Tatsache ist: Die Nutzung einer solchen um Filme aus illegalen Quellen zu beziehen (Schlagwort der Industrie: Raubmordkinderfickkopie) ist natürlich nicht mehr legal ;)
Ob dies vom Staat, bzw von den Rechteinhabern verfolgt wird, ist ein komplett andereres Thema.
/edit:
Versuchst du eigentlich einen neuen Rekord aufzustellen, als User mit den meisten neu gestarteten Threads? :confused:
[/QUOTE]
Crossposting:
Tja, so ein Versuch hat schon so manch einem nur eine mehrtägige Sperre gebracht oder sogar eine lebenslange Sperre :D
http://otrforum.com/showpost.php?p=155201&postcount=46
hihi, aber ihr VPenis wächst doch mit mehr Threads und Beiträgen. Ach mist, sie war ja weiblich.. Wächst die Oberweite? :D
Ich kenne die genaue Rechtslage nicht, aber ich kenne ein paar Leute die durch die Nutzung von Torrents, schon ordentlich Strafe bezahlen mussten. Den einen haben Sie mit einem Lied erwischt, den anderen mit einem Film und wirklich billig war dies nicht!
Versuchst du eigentlich einen neuen Rekord aufzustellen, als User mit den meisten neu gestarteten Threads? :confused:
Nein natürlich nicht. Ich hab nur das gemacht worum ein Mod mich bzw. uns gebeten hatte, weil die Diskussion in dem andern Thread OT war.
hihi, aber ihr VPenis wächst doch mit mehr Threads und Beiträgen. Ach mist, sie war ja weiblich.. Wächst die Oberweite? :D
Hoffentlich nicht sonst komm ich hier bald nicht mehr durch die Tür :D
Mal zur Erklärung:
Ich bin ein Foren-Freak :D Ich lese und schreibe sehr gerne in unterschiedlichen Foren, je nach Thema natürlich. Aktuell halt immer da wo es mich gerade am meisten interessiert. Außerdem helfe und berate ich auch gerne mal, das kommt dann auch noch dazu. Hat sich alles bei mir zu so einer Art Hobby entwickelt. Es macht mir Spass interessante Themen zu lesen. Und wenn mir was dazu einfällt schreibe ich natürlich auch was dazu. Kommt mir eine Idee für einen neuen Thread oder werde ich dazu aufgefordert, dann mach ich das auch wenn ich es interessant finde.
Beiträge zu sammeln um iher irgendeinen Forum Status oder sonstwas zu bekommen sind mir völlig wurscht, aus dem Alter bin ich auch längst draußen :D Ich schreibe hier weil ich es gerne mache.
Doch mein Kumpel bekam eine Brief und zu Glück haben die ihn nur mit einem Leid erwischt sonst hätte er mehr Zahlen müssen. Einen anderen haben sie mit mehr erwischt und der musste richtig blechen. Und doch die machen schon wegen kleinen Sachen eine aufstand.
Ich habe nur ein Beispiel bei uns hat mal ein Anwalt für Internetrecht einen Vortrag gehalten und er sagte dass es beispielsweise Anwälte gibt die täglich nur Strafbefehle an Websitebesitzer raussenden, wenn die beispielsweise Karten oder Lieder unrechtmäßig nutzen. Es werden Studenten eingestellt, die die Sünder suchen müssen und der Anwalt schreibt den Brief und verdient man schnell 2000€.
Ich denke es ist egal wie oft man was macht wenn man einmal erwischt wird ist es schlimm. Der eine Kumpel mit dem Lied hat sonst auch schon viel mehr gemacht aber mit dem haben Sie ihn dran bekommen und dann musste er für dieses blechen!
kallearsch
10.03.2008, 20:29
Selbst wenn diese Seiten selbst nicht illegal sind, dann ist aber die Nutzung der Seite, die ich zum Zwecke illegaler Verbreitung nutze, ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn ich diese Seite nutze, dann hol ich mir den Link mit dessen Hilfe ich an die Datei komme, die ich unrechtmäßig runterlade. Somit habe ich mich durch die Nutzung der Seite schon indirekt strafbar gemacht.
...Man könnte also argumentieren, dass die Anbieter solcher Seiten grob fahrlässig handeln [fährlässig = es bestht die Möglichkeit das etwas passiert; grob fahrlässig = es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas passieren].
...Man könnte also argumentieren, dass die Anbieter solcher Seiten grob fahrlässig handeln [fährlässig = es bestht die Möglichkeit das etwas passiert; grob fahrlässig = es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas passieren].
Ja das auch. Aber meine Ausführung bezog sich auf den Nutzer dieser Seite. Dieser tut etwas illegales, wenn er die Seite nutzt, weil es eine illegale Konsequenz, nämlich das downloaden und uploaden von unrechtmäßigen Kopien, nach sich zieht.
Zorander
10.03.2008, 21:16
Was ich noch erwähnen möchte, es ist ja immer die Rede vom Anbieten der Dateien, nicht vom runterladen. Aber es handelt sich um eine Tauschbörse. Sobald man anfängt sowas zu laden und wenn man nur einen kleinen Teil davon hat, können andere Nutzer diesen Teil schon holen. Das heißt das runter laden auch gleichzusetzen ist mit anbieten.
Auch das pure Runterladen ohne gleichzeitigen Upload von urheberrechtlich geschütztem Material ist seit 1.1.2008 verboten. Bzw. wurde das Verbot verschärft. Vorher war nur das Herunterladen bei offensichtlichen Urheberrechstverletzungen strafbar.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98336
Auch das pure Runterladen ohne gleichzeitigen Upload von urheberrechtlich geschütztem Material ist seit 1.1.2008 verboten. Bzw. wurde das Verbot verschärft. Vorher war nur das Herunterladen bei offensichtlichen Urheberrechstverletzungen strafbar.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98336
Du darfst bei Deinem Zitat nicht die Hälfte unterschlagen, sonst machst Du Dich strafbar lol
Denn nach Deiner Definition dürfte nähmlich keiner bei otr auch nur eine Sendung runterladen, da wohl alles, was im TV gesendet wird urheberrechtlich geschützt ist! Der entscheidende Passus ist: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich sei, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, dürfe er keine Privatkopie davon ziehen, also auch keinen Download anstoßen.;)
Übrigens unterscheidet der Gesetzestext nicht zwischen peer to peer und Direktdownload, auch wenn das nach den Kommentierungen diverser Veröffentlichungen (wie auch hier bei heise) manchmal so aussieht! Habe mir den Text mal durchgenommen, da ich keinen Bock auf Ärger habe!
MrKlappstuhl
10.03.2008, 23:51
Da unterschlägst du aber wiederum die Hälfte.
Da du einen expliziten Aufnahmeauftrag an OTR stellen muss und OTR diese Datei dann nur dir zur Verfügung stellt, bleibt es legal.
Der entscheidende Passus ist: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich sei, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, dürfe er keine Privatkopie davon ziehen, also auch keinen Download anstoßen.;)
Das bezieht sich höchstens auf allgemein zugängliche TV-Mitschnitte, jedoch nicht auf OTR. ;)
Da unterschlägst du aber wiederum die Hälfte.
Da du einen expliziten Aufnahmeauftrag an OTR stellen muss und OTR diese Datei dann nur dir zur Verfügung stellt, bleibt es legal.
Das bezieht sich höchstens auf allgemein zugängliche TV-Mitschnitte, jedoch nicht auf OTR. ;)
Ich weis, dass ich den stellen muss, nur steht dazu rein garnichts im Gesetz, weder im §53, der sich mit dem Thema Privatkopie beschäftigt noch an einer anderen Stelle des UrhG! Von daher unterschlage ich auch nichts. Die entsprechende Handhabung der Legalisierung einer Privatkopie mittels Beauftragung eines anderen vor Sendestart beruht lediglich auf einem Vergleich, dessen Herleitung hier aber zu weit führen würde.
Also: TV-Mitschnitt gibt es nur bei Beauftragung eines Stellvertreters mit der Aufnahme vor Sendestart oder im Nachhinein per Weitergabe durch einen (persönlichen) Freund.
Und gemäss $53 Absatz 1 UrhG muss das kostenlos passieren, es darf keine Gebühr für das kopieren erhoben werden!
KuniGunther
11.03.2008, 09:10
Auch das pure Runterladen ohne gleichzeitigen Upload von urheberrechtlich geschütztem Material ist seit 1.1.2008 verboten. Bzw. wurde das Verbot verschärft. Vorher war nur das Herunterladen bei offensichtlichen Urheberrechstverletzungen strafbar.
Wenn man schon solche Aussagen macht, dann bitte korrekt formulieren.
Weder das Runterladen noch der Upload von urheberrechtlich geschützten Material ist verboten (genauso wie die reine Nutzung von P2P-Netzen verboten ist). Fast alles ist urheberrechtlich geschützt, insbesondere z.B. auch alles, was man als Free- und Shareware herunterladen kann. Das ganze ist nur dann verboten, wenn man nicht das Recht vom Urheberrechtinhaber dazu bekommen hat.
Auch jetzt ist immer noch nur das Herunterladen bei offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen verboten (mal von strafbaren Inhalten abgesehen, aber das war schon vorher so). Vor dem 1.1.2008 war lediglich das Herunterladen einer offensichtlich rechtwidrig hergestellten Kopie verboten (das wäre also eine aus dem Fernsehen aufgenommene Sendung nicht gewesen), jetzt ist auch das Herunterladen einer offensichtlich rechtswidrig öffentlich bereitgestellten Kopie verboten (und das vebietet nun das Herunterladen der Fernsehaufnahme, da man kaum glaubhaft machen kann, man dachte, der Uploader hätte vom Sender das Recht bekommen diese zu verbreiten).
Der Upload ist ein beiden Fassungen verboten, da eine öffentliche Bereitstellungen ohne das Recht dazu zu haben, schon immer verboten war.
Für reguläre Tauschbörsennutzer hat sich de facto nichts geändert, da ein Download auch immer einen Upload bedingt - es sei denn man nutzte einen modifizierten Client, bei dem man den Upload ausschalten kann. Aber auch dort hat sich bis jetzt effektiv nicht geändert, da jemand, der Nur-Downloadern auf die Schliche kommen will, selbst eine illegale Kopie zum Download anbieten muss.
OTR betrifft das auch alles nicht, da die Kopie im Auftrag des Nutzers legal hergestellt wird (solange das unentgeltlich geschieht) und auch keine (für andere als den Auftraggeber) lesbare öffentliche Kopie angeboten wird.
Der Threadtitel ist allerdings schon etwas merkwürdig, da es im Originalthread weder im die Legalität von Tauschbörsen als solche ging, noch um den Download von Fernsehsendungen über P2P. Es ging um den direkten Download von Fernsehaufnahmen und ob eine Seite, die entsprechende Links anbietet, illegal ist (in beiden Fällen ist das UrHG eigentlich eindeutig). Auch tauchte die Frage auf, ob die Verbreitung des Links auf diese Seite oder der reine Besuch der Seite verboten ist.
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