Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Onlinetvrecorder legal?
Lt. dem Text kommt es offensichtlich aber auch auf die genauen Umstände (Z.B. ist OTR gewerblich? Bezahlen muß ich nicht, kann ich aber!) an.
Sorry, aber du kannst nicht bezahlen, sondern (sofern du willst) nur spenden. Das ist ein erheblicher Unterschied!
der Röbell
09.05.2008, 20:59
Alternativ bist Du gezwungen, Werbebanner zu klicken, was als geldwerte Leistung ausgelegt werden kann. Eine expliziter Gerichtsentscheid liegt nicht vor, deshalb ist das alles graues Theorie und Vermutung.
Fenriswolf
09.05.2008, 21:17
Alternativ bist Du gezwungen, Werbebanner zu klicken, was als geldwerte Leistung ausgelegt werden kann.
Das ist auch nicht ganz richtig ...
Die Basisfunktionen kann man ohne jegliche Gegenleistung erhalten:
Aufnehmen (keine Poolingsender)
Runterladen per Mirror oder Torrent (keine Direktdownloads)
Dekodieren
Ausserdem ist dort in dem Link auch angegeben, dass eine Aufwandsentschädigung verlangt werden darf ...
Ok,
ich denke, da muß wohl erst jemand klagen, damit es sicher legal oder eben nicht ist.
Die älteren Beiträge in diesem Forum habe ich nicht gesehen und meine Suche fand sie auch nicht...:(
Sven
Murphy43
10.05.2008, 20:06
Die älteren Beiträge in diesem Forum habe ich nicht gesehen und meine Suche fand sie auch nicht...:(
Da die älteren Threads schon automatisch von der Forensoftware geschlossen wurden, laß ich das mal durchgehen. In so einem Fall kann man aber auch eine PN an einen Mod schreiben und dann wird der Thread wieder geöffnet.
Aber wie gesagt, macht jetzt ruhig hier weiter. ;)
MrKlappstuhl
05.06.2008, 17:53
Ich schreib hier mal weiter, auch wenn es in einen neuen Thread passen würde.
Ist OTR mit GWPv3 noch legal?
Man muss jetzt ja quasi bezahlen. OTR.DG hat geschrieben, dass erst nach verfügbaren Punkten geschaut wird, dann nach der Klickzahl, danach wird der Status bestimmt.
Als Leecher darf man nun aber nicht mehr dekodieren, nurnoch als Sponsor.
Folglich muss man nun entweder (einen Haufen) Banner klicken oder Geld bezahlen, bleibt das ganze dann gesetzlich noch legal? (in Dt)
Die Frage stellt sich vorallem auch für die Mirrorbetreiber denke ich.
Equinoxe
09.06.2008, 08:16
Hallo
Stimmt es das OTR abgemahnt wurde ?? wenn ja warum ??
MFG Equi
MrKlappstuhl
09.06.2008, 17:47
Wo hast du das her?
Ich fänds schön, wenn sich jemand zu meinem Post äußern würde.
ChrisD.Schuster
09.06.2008, 21:19
Ich habe mal rumgegoogelt und dies gefunden:
http://www.heise.de/newsticker/Video-Recording-Dienst-save-tv-unter-Druck--/meldung/73977
(betrifft hauptsaechlich safe.tv
http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/praxis/105684/die_illegalsten_websites_der_welt_teil_1/index4.html
(so sieht die Zukunft aus...)
PS: Oft wird in Artikeln bezueglich Abmahnungen von safe.tv etc der Begriff Online TV Rekorder verwendet!
@Sketso: Nur zur Info: Dein verlinkter Artikel ist auch schon wieder fast 2 Jahre alt, wurde bereits früher an etlichen anderen Stellen im Forum erwähnt...
@worfroz: Ich habe nur versucht, auf die Beiträge #9 und #10 einzugehen. Es wäre natürlich sinnvoller gewesen, erst ewig im Forum zu suchen und dann entsprechende Beiträge zu verlinken oder nur auf die SuFu zu verweisen, als die Originalquelle zu nennen. Die Nachricht ist sicher schon relativ alt - wenn du neuere passende Infos hast, bitte...
frank_berlin
11.06.2008, 23:37
Was ist den jetzt mit dem Post von MrKlappstuhl?
Gibt`s dazu eine Antwort oder nicht?
Sofern es illegal ist, geht es hier auch darum ob sich u.U. auch die User strafbar machen - oder sehe ich das falsch?
Frank
Ich schreib hier mal weiter, auch wenn es in einen neuen Thread passen würde.
Ist OTR mit GWPv3 noch legal?
Man muss jetzt ja quasi bezahlen. OTR.DG hat geschrieben, dass erst nach verfügbaren Punkten geschaut wird, dann nach der Klickzahl, danach wird der Status bestimmt.
Als Leecher darf man nun aber nicht mehr dekodieren, nurnoch als Sponsor.
Folglich muss man nun entweder (einen Haufen) Banner klicken oder Geld bezahlen, bleibt das ganze dann gesetzlich noch legal? (in Dt)
Die Frage stellt sich vorallem auch für die Mirrorbetreiber denke ich.
In meinen Augen ganz eindeutig Nein. !
Da Decodierungen eindeutig auf die ein oder andere Weise bezahlt werden müssen ist die Unentgeltlichkeit die der § 53 UrHG vorschreibt nicht mehr gegeben.
Begründung:
Nach höchstichterlicher Rechtsprechung seitens des BGH darf für eine unentgeltliche Leistung keine Gegenleistung erbracht werden. Dies beschreiben auch Palandt/Weidenkaff in ihrem Kommentar zum BGB so.
Jedoch ist ohne Einzahlung/Spenden bzw Bannerklicken jetzt ein Decodieren unmöglich und somit ist das ganze illegal.
Und OTR soll mir jetzt ja nicht kommen und sagen man kauft keine Decodierungen sondern nur den Status. Denn ohne Status gibt es keine Decodierung.
Aber die ganze Diskussion hab ich damals schon ausführlicher mit Zitaten und Quellen Angaben gemacht bei Einführung des Decodierpunkts.
OTR will halt nix dazu lernen, weil ihr Kostenleistungsrechner nun mal nur seine Kosten in den Griff bekommt, wenn er das am Decodierpunkt fest macht.
Also nochmal ganz deutlich wenn die Grundfunktionen Aufnehmen, Runterladen und Decodieren nicht unentgeltlich angeboten werden ist das ganze illegal.
Deshalb bietet ja auch die kostenpflichtige Konkurrenz zumindest eine Version an die vollkommen unentgeltlich ist. Auch wenn man da halt nur umständlich programmieren kann. Bei denen bezahlt man für die Komfortoberfläche (Software), nicht für das Aufnehmen oder sonst etwas.
Was ist den jetzt mit dem Post von MrKlappstuhl?
Gibt`s dazu eine Antwort oder nicht?
Sofern es illegal ist, geht es hier auch darum ob sich u.U. auch die User strafbar machen - oder sehe ich das falsch?
Frank
Dies ist schon etwas schwieriger zu beantworten. Nach dem 2 ten Korb zur Novellierung des UrHG macht sich ein User strafbar, wenn er aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle Sachen runterlädt. OB OTR oder die Mirror offensichlich rechtswidrige Quellen und für einen User als solche zu erkennen sind, dazu würde es vor Gericht wieder mindestens 2 Meinungen zu geben. ;)
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, lass die Finger weg.
Dieser Post ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung.
Gut ich korrigiere Dich:
Im Gesetz ist von Vervielfältigung die Rede nicht von Aufnahme.
Eine Vervielfältigung kann ich jederzeit (normalerweise) verwenden.
Hier nur wenn ich decodiere und da ich dafür eine Gegenleistung erbringen muß siehe oben.
ChrisD.Schuster
18.06.2008, 22:23
Gut ich korrigiere Dich:
Im Gesetz ist von Vervielfältigung die Rede nicht von Aufnahme.
Eine Vervielfältigung kann ich jederzeit (normalerweise) verwenden.
Hier nur wenn ich decodiere und da ich dafür eine Gegenleistung erbringen muß siehe oben.
Danke
In deinem letzten Satz liegt meiner Meinung nach das Wichtigste:
Zaehlt die noch-nicht-dekodierte Datei oder erst die dekodierte Datei.
Ich denke ich teile mit vielen hier die Meinung, dass die zweite Moeglichkeit der Fall ist, daher OTR ist illegal
Jedoch koennte OTR meinen, dass eben die erste Moeglichkeit der Fall ist, daher OTR ist legal. Denn beide Dateien haben den gleichen Inhalt.
stefl123
19.06.2008, 10:12
Danke
...Jedoch koennte OTR meinen, dass eben die erste Moeglichkeit der Fall ist, daher OTR ist legal. ...
Nein, davon darf OTR nicht ausgehen, denn sonst könnte jeder sich die Aufnahme runterladen, auch Leute, die die Aufnahme nicht in Auftrag gegeben haben. Und damit wäre OTR wieder illegal! Denn nur für's Runterladen braucht man weder wishllist noch einen Aufnahmeauftrag, noch nicht einmal einen OTR-Account.
Nur um dieses Problem zu umgehen gibt es ja überhaupt die Verschlüsselung.
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