Hellmaker
09.08.2008, 20:40
Also RTL hat ******** nun untersagt derren Programm aufzunehmen!
Siehe Email ******** Support:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.08.2008:
Gerne teilen wir Ihnen mit, warum die Aufnahme von Sendungen, die über RTL ausgestrahlt werden, im Moment nicht möglich ist.
Alle Fernsehsender besitzen grundsätzlich als Urheber ihres gesendeten Programms auch das ausschließliche Recht, von diesem Programm Vervielfältigungen herzustellen. Das deutsche Urheberrecht gestattet es jedoch, Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch anzufertigen. Aus diesem Grund ist das seit vielen Jahren etablierte Aufzeichnen von Sendungen mit konventionellen Videorekordern für den privaten Gebrauch rechtlich zulässig.
******** bietet Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, Privatkopien von Fernsehsendungen anzufertigen. Im Gegensatz zum konventionellen Videorekorder steht der Onlinevideorekorder jedoch nicht bei Ihnen zu Hause. Vielmehr nutzen Sie einen Ihnen fest zugeteilten Speicherbereich auf einem Server, auf den nur Sie Zugriff haben. Ihr Zugang über das Internet dient dabei als Fernbedienung für den Onlinevideorekorder.
Das Prinzip des Onlinevideorekorders entspricht daher dem konventionellen Videorekorder. Da jedoch das Fernsehprogramm, das Sie zur Aufzeichnung über uns empfangen, zuerst auf dem Ihnen zugeteilten Bereich des Servers abgelegt wird, bevor Sie es auf Ihren Computer herunterladen, erfolgt rein technisch gesehen mehr als eine Vervielfältigung. Lebensnah ist der gesamte Vorgang des Aufnehmens jedoch faktisch als eine Vervielfältigung zu sehen, die alleine Sie sich ansehen können.
Die überwiegende Zahl der Fernsehsender sieht daher in der Aufnahme durch einen Onlinevideorekorder Ihre Urheberrechte so wenig verletzt wie durch eine Aufnahme mit einem konventionellen Videorekorder. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sehen sich in einem Service, wie dem von ********, sogar in ihrem Verbreitungsauftrag unterstützt und befürworten einen solchen.
Leider teilt der Fernsehsender RTL diese Auffassung nicht. Auch eine technisch neue Konzeption unseres Angebots hat diesen Umstand nicht geändert. Daher sind wir nun mit Nachdruck dabei, eine Einstufung des Onlinevideorekorders als lediglich innovative Realisierung des altbekannten Videorekorders auf dem Rechtsweg zu erreichen. Bis wir über die Einstufung Gewissheit haben, müssen wir leider auf den Sender RTL in unserem Programm verzichten.
Wir teilen damit das Schicksal vieler technischer Innovationen, die zu Anfang von manchen mit Skepsis betrachtet wurden, nach einiger Zeit jedoch ihren festen Platz im Alltag gefunden haben.
Wir wünschen Ihnen noch viel Spaß sowie unterhaltsame und informative Stunden mit den Sendungen der anderen 37 Sender, die Sie mit Ihrem Onlinevideorekorder aufzeichnen können.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag!
Wird das nun auch OTR treffen?
Kein RTL mehr aufnehmen wäre schon blöd!
so long..............
Siehe Email ******** Support:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.08.2008:
Gerne teilen wir Ihnen mit, warum die Aufnahme von Sendungen, die über RTL ausgestrahlt werden, im Moment nicht möglich ist.
Alle Fernsehsender besitzen grundsätzlich als Urheber ihres gesendeten Programms auch das ausschließliche Recht, von diesem Programm Vervielfältigungen herzustellen. Das deutsche Urheberrecht gestattet es jedoch, Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch anzufertigen. Aus diesem Grund ist das seit vielen Jahren etablierte Aufzeichnen von Sendungen mit konventionellen Videorekordern für den privaten Gebrauch rechtlich zulässig.
******** bietet Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, Privatkopien von Fernsehsendungen anzufertigen. Im Gegensatz zum konventionellen Videorekorder steht der Onlinevideorekorder jedoch nicht bei Ihnen zu Hause. Vielmehr nutzen Sie einen Ihnen fest zugeteilten Speicherbereich auf einem Server, auf den nur Sie Zugriff haben. Ihr Zugang über das Internet dient dabei als Fernbedienung für den Onlinevideorekorder.
Das Prinzip des Onlinevideorekorders entspricht daher dem konventionellen Videorekorder. Da jedoch das Fernsehprogramm, das Sie zur Aufzeichnung über uns empfangen, zuerst auf dem Ihnen zugeteilten Bereich des Servers abgelegt wird, bevor Sie es auf Ihren Computer herunterladen, erfolgt rein technisch gesehen mehr als eine Vervielfältigung. Lebensnah ist der gesamte Vorgang des Aufnehmens jedoch faktisch als eine Vervielfältigung zu sehen, die alleine Sie sich ansehen können.
Die überwiegende Zahl der Fernsehsender sieht daher in der Aufnahme durch einen Onlinevideorekorder Ihre Urheberrechte so wenig verletzt wie durch eine Aufnahme mit einem konventionellen Videorekorder. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sehen sich in einem Service, wie dem von ********, sogar in ihrem Verbreitungsauftrag unterstützt und befürworten einen solchen.
Leider teilt der Fernsehsender RTL diese Auffassung nicht. Auch eine technisch neue Konzeption unseres Angebots hat diesen Umstand nicht geändert. Daher sind wir nun mit Nachdruck dabei, eine Einstufung des Onlinevideorekorders als lediglich innovative Realisierung des altbekannten Videorekorders auf dem Rechtsweg zu erreichen. Bis wir über die Einstufung Gewissheit haben, müssen wir leider auf den Sender RTL in unserem Programm verzichten.
Wir teilen damit das Schicksal vieler technischer Innovationen, die zu Anfang von manchen mit Skepsis betrachtet wurden, nach einiger Zeit jedoch ihren festen Platz im Alltag gefunden haben.
Wir wünschen Ihnen noch viel Spaß sowie unterhaltsame und informative Stunden mit den Sendungen der anderen 37 Sender, die Sie mit Ihrem Onlinevideorekorder aufzeichnen können.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag!
Wird das nun auch OTR treffen?
Kein RTL mehr aufnehmen wäre schon blöd!
so long..............