Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rundfunkgebühr für Internet-PC - Student muß nicht zahlen
Bunnyman2007
10.10.2008, 15:08
Interessant, aber haben Studenten sowieso eine GEZ Befreiung ?,ähnlich wie ALGII und Sozialhilfeemfänegr,Schwerbehinderte etc.
aber haben Studenten sowieso eine GEZ Befreiung ?,ähnlich wie ALGII und Sozialhilfeemfänegr,Schwerbehinderte etc.
Nein, nicht automatisch. Im Urteil ging es ja auch nicht um eine Gebührenbefreiung (das hätte ja bedeutet, das eine Gebührenpflicht vorliegt). Hier ging es darum, ob überhaupt eine Gebührenpflicht für den Internet-PC des Studenten vorliegt, was das Gericht in diesem Fall verneint hat.
Bunnyman2007
10.10.2008, 15:38
Hmmmm,melde ich morgen GEZ(ist sowieso ein Kappes-Verein) ab,habe ja PC,und das sollte dann reichen,wer will denn beweisen das ich dann kein Internet TV schaue ?
Aber so einfach wird es wohl nicht sein;)
@Bunnyman2007
Dann müsstest du dich konsequenterweise auch bei OTR abmelden.
Kann ich mich jetzt von der GEZ abmelden? Nein, mit der Nutzung erkennen Sie die AGB an, in der Sie zusichern, dass Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der GEZ angemeldet sind. Die Tatsache, dass Sie nun einen Videorecorder im Internet mieten, ändert nichts daran, dass Sie zuhause ein Gerät zum Empfang von Fernsehsendungen bereithalten.
Bunnyman2007
10.10.2008, 15:58
@Bunnyman2007
Dann müsstest du dich konsequenterweise auch bei OTR amelden.
Jo das ist mir auch dann klar,und owohl ich mich jedesmal ärgere bin ich natürlich bei der GEZ angemeldet;):D
DerCamperHB
11.10.2008, 12:12
Bunny InternetTV ist doch sowiso Gebührenfrei, du zahlst für den Internetstream der Öffentlich Rechtlichen Radiosende
Da die Qualität dieser Stream den normlen Radioempfang gleichwertig ist, der Videostream aber noch nicht in der breiten Masse.
So habe ich das zumindest immer verstanden.
Ansonsten würde die Gebühren für ein PC nicht so niedrig liegen, sondern die Volle Kosten von 17.??€
Bunnyman2007
14.10.2008, 14:13
Das ist ja eine sehr interessante Feststellung.
Wenn ich also den PC mit den Fernsehn verbinde,wird es immer dann noch gehandhabt, also nur die 5,52 und das wars ?
Kuschelknäuel
14.10.2008, 15:01
Was mit was verbindest?
Wobei es eigentlich egal ist.
Wenn du ein Gerät besitzt, was den normalen Fernsehempfang (Kabel, Zimmerantenne (gibts sowas noch?), Sat-Schüssel, DVB-T und was es noch alles gibt) ermöglicht, zahlst du 17 undeinpaarzerquetschte Euro. Dazu gehört auch ein Computer mit TV-Karte.
Wenn du deinen Fernseher als Ausgabegerät für den Computer nutzt, musst du eh zahlen, da ein Fernseher zum Zweck des Fernsehens gemacht ist ;)
Bunnyman2007
14.10.2008, 15:34
Hmmm,so habe ich das jetzt nicht verstanden.
Laut Suxxess und den Googel Einträgen hört sich das so an,das ich ich für ein Radio zahlen muss ,aber nicht für ein Fernsehngerät.
Bunnyman2007
14.10.2008, 19:31
Hmmmmmmmmmmmm.na ja, dann heisst es weiterbezahlen,obwohl wir kaum Fern schauen bei dem schlechten Empfang:mad:;)
dass ich dann mal Kindergeld beantragen gehe - immerhin habe ich auch die Möglichkeit, Kinder zu empfangen
:D:D:D dann viel Glück dazu,gibt ja jetzt eine ganze Menge + Erhöhung ab Jan....wenn ich so noch an meine Kinder denke ,und was die bekommen haben ;)
@Raus: In meinem Link heißt es (Hervorhebungen durch mich):
Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht.[...]
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
Nach deinem Link (Hervorhebungen durch mich):
Die Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Gerätes geknüpft, das den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht. Mit internetfähigen PCs lassen sich z. B. die Hörfunkprogramme im Internet ohne weiteres empfangen. Deshalb sind auch neuartige Geräte grundsätzlich gebührenpflichtig. Aufgrund des eingeschränkten TV-Angebots im Internet werden die neuartigen Geräte allerdings nur mit 5,52 Euro veranschlagt, also den vergleichbaren Gebühren eines Radiogerätes.
Insofern stimme ich dir nach einigem Nachlesen in den Quellen zu, daß internetfähige PCs sehr wohl gebührenpflichtig sind, wobei dann die Radio-Gebühr zu entrichten ist.
Irgendwie auch schön, daß man nicht nur auf den OTR-Seiten, sondern auch bei anderen wie der GEZ auf deren Seiten zumindest auf den ersten Blick widersprüchliche Aussagen finden kann. :D
DerCamperHB
14.10.2008, 23:32
Worfroz weis jetzt nicht in welcher Ecke du das gefunden hast, unter Internet PC habe das Gefunden
Warum gibt es die Gebührenpflicht für neuartige Geräte?
Die Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Gerätes geknüpft, das den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht. Mit internetfähigen PCs lassen sich z. B. die Hörfunkprogramme im Internet ohne weiteres empfangen. Deshalb sind auch neuartige Geräte grundsätzlich gebührenpflichtig. Aufgrund des eingeschränkten TV-Angebots im Internet werden die neuartigen Geräte allerdings nur mit 5,52 Euro veranschlagt, also den vergleichbaren Gebühren eines Radiogerätes.
Da ist auch der Teil drin, warum nur der Radioanteil bezahlt werden muss.
Hatte mich getäuscht, es war nicht die Qualität, die ist unerheblich:D, es war die Quantität am Angebot.
Da es immer mehr Serienplattformen der Sender gibt, kann es also sein, das bald der Volle Betrag fällig ist
Grüner Drache
15.10.2008, 06:09
Die Settopbox gilt als TV empfänger, auch wenn das TV signal überdas Internetprokoll versendet wird, ist die settopbox zum Vorhalten von Tv geeignet.
Die Settopbox gilt als TV empfänger, auch wenn das TV signal überdas Internetprokoll versendet wird, ist die settopbox zum Vorhalten von Tv geeignet.
So würde sehr wahrscheinlich die GEZ argumentieren, allerdings schreiben sie ja explizit, dass ein Gerät das die Fernsehdaten über das Internet empfängt ein Neumodisches Rundfunkgerät ist.
Grüner Drache
17.10.2008, 06:07
Naja, im Zweifelsfall müssten das die Gerichte entscheiden, ich würde es gleich wie eine TV- Karte einordnen, letzten endes gilt erstmal die Unschuldsvermutung.
So würde sehr wahrscheinlich die GEZ argumentieren, allerdings schreiben sie ja explizit, dass ein Gerät das die Fernsehdaten über das Internet empfängt ein Neumodisches Rundfunkgerät ist.
Könnte auch sein, dass die GEZ eine Settop-Box für IP-TV als herkömmliches Rundfunkgerät einordnet:
Herkömmliche Geräte sind z. B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw.
Ein Problem könnte auch darstellen, daß viele Settop-Boxen, z.B. von T-Home oder Alice, als Fallback-Lösung zusätzlich einen DVB-T-Receiver eingebaut haben, was sie sowieso zu herkömmlichen Rundfunkgeräten macht.
http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html?raw=TV-Empfang%20im%20Auto,%20Set-Top-Boxen
Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw.
Aus der Traum...
Genau, wie ich einen Beitrag über dir ja schon geschrieben hab. ;)
DerCamperHB
18.10.2008, 22:59
Könnte damit evtl nicht die Empfängerboxen für IP-TV, sondern die DSL-Boxen für Kabal-DSL gemeint sein?
Warum sollten die denn gebührenpflichtig sein?
Könnte damit evtl nicht die Empfängerboxen für IP-TV, sondern die DSL-Boxen für Kabal-DSL gemeint sein?
Du meinst ob nicht eine Set-Top Box gemeint sein könnte sondern dein Router den du nutzt um Internet per Kabel zu empfangen? Nein für deinen Kabelrouter musst du keine GEZ bezahlen.
Allerdings wirst du einen digitalen Kabelanschluss haben und dafür noch einen digitalen TV Reciver und für den musst du dann in jedemfall bezahlen. Und da du ja einen Kabelanschluss hast stellt sich doch die Frage überhaupt nicht ob IP-TV für dich in frage kommt da du ja sowieso schon versorgt bist übers Kabel.
Aber wie bereits gesagt wurde für IP-TV braucht man in jedemfall eine Set-Top Box auch wenn man das Signal am Monitor ausgeben möchte da das Signal kodiert ist. Und da du dann für diese Set-Topbox bezahlen musst... .Somit sind alle Fernsehsignale gebührenpflichtig auch IP-TV, die Ausnahmen sind nur Streamings am PC direkt z.B. Zatto, Joost oder halt OTR. Nur bei Zatto ist die Qualität sehr bescheiden und Joost hat eher englische Sachen und bietet gar kein deutsches TV.
Grüner Drache
19.10.2008, 14:18
Ne, die reinen Kabel-modems/router sind nicht gebührenpflichtig, sind ja keine Rundfunkgeräte, weder im herkömmlichen noch im mordernen Sinne, aber die Settop-Box an die du den Fernseher anschließensolltest und einen monitorangeschlossen hast ist ein Rundfunkgerät, auch wenn du es unangeschloßen in deinem Keller falls du so was hast rumliegen würde müsstest du dafür zahlen.
Das war mir auch klar! ;) Nur Camper wohl nicht.
DerCamperHB
19.10.2008, 21:09
Macht mich nur Fertig:(:mad:
Denkt dran, ich bin Ego-Shooter Spieler, ich erwisch euch noch alle:p
Nee, habt ja Recht, wahr ein Blöder Gedanke
DerCamperHB
19.10.2008, 22:19
Nee, war wieder mal als Thema drin, lohnt es sich zu DL?
Kuschelknäuel
03.11.2008, 14:47
Ich habe Antwort auf meine E-Mail-Anfrage an die GEZ per Post bekommen. Im Grunde genommen bestätigt es nur das, was ich mir schon zuvor gedacht hatte:
Fernsehen ausschließlich über OTR kostet die Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkgeräte & Radios, nicht Fernsehgebühren. Aber das gilt auch wirklich nur, wenn man keine andere Möglichkeit hat (Fernsehgerät, TV-Karte...)
(Scanne euch das gerne bei Gelegenheit noch ein ;))
E-Mail-Anfrage an die GEZ per Post Jetzt wissen wir wo die ganze Kohle hingeht. Aber immerhin versuchen sie es nicht irgendwie zu drehen, so dass man wieder einen Fernseher anmelden muss. Und wir haben die Sicherheit das OTR kein Fernsehen ist.
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