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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bald Gerichtsurteil zum Thema Online-Videorecorder erwartet



Trompete2604
19.01.2009, 16:25
Na klasse. Am 5. Februar steigt entweder 'ne Party oder OTR kann dicht machen. :)

0daredevil0
19.01.2009, 21:16
kann man Shift-TV auch kostenlos wie ****** und OTR nutzen?
Ich dachte Shift-TV hätte schon dicht gemacht....

Trompete2604
20.01.2009, 14:00
Ich erwarte zunächst nur eine Entscheidung für diesen Einzelfall, zumal es hier um einen Anbieter mit einem in Geld zu bezahlendem Abo geht.

@0daredevil0: Genau lesen hilft! :D

OttivR
24.01.2009, 19:22
vielleicht sollten die keine X EURO fürs Abo nehmen sondern Y GLP (GuteLaunePunkte, wobei 100 GLP = 1 EURO), dann wäre das Abo, wie hier, kostenlos :D


Spaß beiseite, kann natürlich aber auch sein, dass eine Entscheidung getroffen wird, die unabhängig von einer Entgeltlichtkeit eine Aussage zur Zulässigkeit von Online-TV-Recordern trifft

rABIoaktiv
18.02.2009, 23:05
So, der 5. Februar ist schon 13 Tage her. Also - was gibt's neues?

derChris1412
21.02.2009, 03:37
Macht ihr eigentlich dicht wenn OTR verboten würde?
Ich mein maximal könnte man euch das zur Verfügung stellen der Aufnahmen untersagen aber wohl schlecht den Usern den Dienst zu nutzen....
Da OTR ja sowieso im Ausland registriert ist ist eh fraglich inwieweit ein verbot den Betrieb von OTR beeinflusst.
Die Aufnahmegeräte sind ja offenbar in der Welt verteilt wie man euren Impressum Seiten entnehmen kann und ein whois für die Domain führte auch auf die Seychellen.

Cineatic
21.02.2009, 10:36
Macht ihr eigentlich dicht wenn OTR verboten würde?
Ich mein maximal könnte man euch das zur Verfügung stellen der Aufnahmen untersagen aber wohl schlecht den Usern den Dienst zu nutzen....
...

Welchen Dienst sollten die User denn noch nutzen, wenn OTR die zur Verfügungstellung der Aufnahmen untersagt würde? :confused:

Klar, wir könnten hier das Forum weiterlaufen lassen, als TV-Chat-Forum, oder ähnliches. Aber das würde wohl recht wenig Sinn machen.

DerCamperHB
21.02.2009, 13:09
Das Urteil würde doch nur für Deutschland gelten, sprich es würde OTR Untersagt, diesen Dienst in Deutschland anzubieten, alle anderen User in Österreich, Schweiz, usw. könnte dieser erstmal weiter angeboten werden.

Frush
21.02.2009, 18:02
Ich mein maximal könnte man euch das zur Verfügung stellen der Aufnahmen untersagen aber wohl schlecht den Usern den Dienst zu nutzen....

...wenn keine Aufnahmen mehr hergestellt werden, gibt's auch nichts mehr (nichts wesentliches) zu nutzen.



Da OTR ja sowieso im Ausland registriert ist ist eh fraglich inwieweit ein verbot den Betrieb von OTR beeinflusst.

ich kenne das schon von solchen TV-Seiten, die in den USA erlaubt sind, aber bei uns eben nicht. Dabei wird die IP auf ein Land zurückgeführt und dann eben die Seiten freigegeben oder nicht (wenn man in Deutschland oder so ist)

pasde
21.02.2009, 18:09
ich kenne das schon von solchen TV-Seiten, die in den USA erlaubt sind, aber bei uns eben nicht. Dabei wird die IP auf ein Land zurückgeführt und dann eben die Seiten freigegeben oder nicht (wenn man in Deutschland oder so ist)Ein bisschen anders ist das schon :). Die amerikanischen Angebote sind in auch DE völlig legal. Die Anbieter wollen nur nicht ihre Serien etc. vorzeitig in alle Welt streamen. Schließlich sollen die ja noch von anderen Fernsehsendern gekauft werden.

V.G. Pasde

Frush
21.02.2009, 18:46
Ein bisschen anders ist das schon :). Die amerikanischen Angebote sind in auch DE völlig legal. Die Anbieter wollen nur nicht ihre Serien etc. vorzeitig in alle Welt streamen. Schließlich sollen die ja noch von anderen Fernsehsendern gekauft werden.

V.G. Pasde

Aso, ja das kann schon stimmen ;) Hab da gar nicht lange nachgedacht...

derChris1412
22.02.2009, 01:26
Welchen Dienst sollten die User denn noch nutzen, wenn OTR die zur Verfügungstellung der Aufnahmen untersagt würde? :confused:

Klar, wir könnten hier das Forum weiterlaufen lassen, als TV-Chat-Forum, oder ähnliches. Aber das würde wohl recht wenig Sinn machen.
Die Frage war macht ihr trotzdem weiter auch wenn ein Deutsches Gericht die Aufnahmen untersagt.
Da OTR im Ausland sitzt ist die Rechtswirksamkeit des Urteils m.E. fraglich!

worfroz
22.02.2009, 11:46
Die Frage war macht ihr trotzdem weiter [...]

Es macht IMHO wenig Sinn, sich hier über ungelegte Eier Gedanken zu machen. Warten wir doch erst einmal das Urteil und die Rechtkraft des Urteils ab, vielleicht erübrigen sich dann ja solche Fragen... ;)

gulliver
04.03.2009, 21:28
Generell sei hier noch gesagt, dass es bei dem Urteil nicht um OTR selbst geht sondern um einen Mittbewerber! Ein Urteil hat nur begrenzt Auswirkungen auf OTR, da OTR ganz anders aufgestellt ist als die Mittbewerber, z.B verlangt OTR keine Gebühren für Aufnahmen...

Ein Urteil konnte ich trotz Recherche immer noch nicht finden...

rABIoaktiv
07.03.2009, 15:12
Ein Urteil hat nur begrenzt Auswirkungen auf OTR, da OTR ganz anders aufgestellt ist als die Mittbewerber, z.B verlangt OTR keine Gebühren für Aufnahmen...

Das Interessante am Urteil, egal, wie es aussieht, wird m.E. nicht die Kostenpflichtigkeit/-losigkeit sein (in dem Punkt ist ja alles klar), sondern die Frage, wer im Sinne des Gesetzes derjenige ist, der die Aufnahme anfertigt: der User, der seine Sendung programmiert bzw. dekodiert oder OTR, der sie für ihn aufnimmt. Denn der Aufnehmende darf seine Aufnahme ja nicht unbegrenzt weitergeben, was OTR allerdings (mit Verschlüsselung) tut. Und damit sind wir bei einem Punkt (Verschlüsselung), der in diesem Prozess wohl nicht berücksichtigt wird, da die Mitbewerber bekanntlich ohne Verschlüsselung arbeiten. Ob das die Existenz von OTR bedroht, steht wohl außer Frage, da die deutsche Gerichtsbarkeit nicht an den offiziellen Firmensitz von OTR (Antigua) heranreicht. :p

Oder kurz: Schaun mer mal...

tannator
09.03.2009, 18:30
hier .. bittöööö .. bin ich zufällig drübergestolpert:

http://www.handelsblatt.com/technologie/it-internet/gericht-verbietet-mitschneiden-von-tv-filmen-durch-internetanbieter;1089824

mir iss aufgefallen, dass in dem Artikel nicht darüber gesprochen wird, das die Aufnahmen nur für die jeweilge Person, die es programmiert hat, zugänglich sind (hab das aber nciht weiter verfolgt) ... grüsse

Cineatic
09.03.2009, 18:37
Das Urteil ist schon von 2006 und bezieht sich wohl hauptsächlich darauf, dass der Service der dort verurteilten Firma, es dem User auch ermöglicht Aufnahmen von Sendern zu machen, die er zuhause selber nicht empfangen kann.

Somit wäre dies keine reine Privatkopie, da der Kunde selber diese Kopie gar nicht erstellen könne.

Und da OTR nur Sender aufzeichnet, die jeder zuhause per Kabel oder Satellit empfangen kann, dürfte dieses Urteil keinerlei Relevanz für OTR haben.


Dies ist natürlich nur meine private Interpretation des Ganzen und stellt keinerlich Rechtsberatung oder ähnlichs dar!

RIKI
09.03.2009, 23:47
[...] es dem User auch ermöglicht Aufnahmen von Sendern zu machen, die er zuhause selber nicht empfangen kann.

Somit wäre dies keine reine Privatkopie, da der Kunde selber diese Kopie gar nicht erstellen könne.

[...]



Darf ich denn dann, wenn ich z.B. kein Kabelfernsehen habe, aber ich jemanden mit Kabelfernsehen kenne, darf ich den dann nicht bitten, für mich eine Sendung aufzunehmen? Fällt das nicht unter Privatkopie?

RIKI
10.03.2009, 00:26
Ja, klar, jemanden, den ich nur flüchtig kenne, würde ich mit sowas ja auch nicht behelligen ;)

Aber bei OTR ist es ja so, daß wir OTR beauftragen, für uns Sendungen aufzunehmen, alles im Rahmen der Privatkopie. Ich weiß ja, nicht, wie's bei Dir ist, aber ich bin mit OTR weder verwandt noch verschwägert ;) Jetzt muß ich mir also wohl überlegen, ob OTR ein enger Freund von mir ist... Vermutlich schon, wenn man bedenkt, wieviel Zeit ich mit OTR verbringe ;)

RIKI
10.03.2009, 22:04
Nachtrag: Seit wann ist dieser Forumsbereich moderiert? Und warum? Gab's dazu irgendwo einen Hinweis? Gestern, bzw. heute Nacht konnte ich noch so posten...


Huch, wieso ist jetzt mein Nachtrag gleich erschienen, während mein voriger Beitrag erst von einem Moderator freigeschaltet werden muß?

Raus
10.03.2009, 22:08
Nachtrag: Seit wann ist dieser Forumsbereich moderiert? Und warum? Gab's dazu irgendwo einen Hinweis? Gestern, bzw. heute Nacht konnte ich noch so posten...

Nein, dieser Forenbereich ist nicht moderiert. Sollte so etwas vorkommen, dann hat es andere Gründe. In dem Falle bitte eine PN an einen Moderator, da wir solche Beiträge nicht immer sehen.

Micha1973
10.03.2009, 23:10
Mein Beitrag von 00.46 musste auch erst freigeschaltet werden, der Beitrag vorher um 23:50 aber nicht. Aber das nur so nebenbei. ;)


So würde ich das eigentlich auch gerne sehen. Ich bilde mir allerdings ein, daß ein Gericht diese Theorie mal verworfen hat. Leider weiß ich es nicht mehr genau, hab drum keine Quelle, im Zweifel ging es nicht um OTR sondern um einen der Konkurrenten, aber ich weiß es einfach nicht mehr genau.

Na ja. Dabei ging es mir hauptsächlich um meine Sichtweise. Das müssen Gerichte nicht unbedingt so sehen. Wie oft schüttelt man den Kopf, wenn man Urteile hört oder liest. Ich glaube jeder von uns kennt das und denkt sich, ich hätte anders geurteilt. :)

Cineatic
11.03.2009, 10:40
Die Forensoftware stuft ab und an Postings schon mal völlig sinnlos als Spam ein. Diese müssen dann erst von einem Moderator freigeschaltet werden.

Leider lässt sich dies nicht verhindern.

RIKI
11.03.2009, 19:46
Die Forensoftware stuft ab und an Postings schon mal völlig sinnlos als Spam ein. Diese müssen dann erst von einem Moderator freigeschaltet werden.

Leider lässt sich dies nicht verhindern.

Vielen Dank für die Info, jetzt weiß ich für die Zukunft bescheid. Das Posting von Raus war leider nicht so informativ, hab schon gegrübelt, was das für ominöse Gründe sein können, die Ihr nicht sagen könnt oder wollt. Mit Deiner Antwort bin ich aber jetzt restlos zufrieden.

IceDragon
22.04.2009, 13:00
Es wurde heute ein Urteil gesprochen

http://www.heise.de/newsticker/BGH-Nicht-jede-TV-Sendung-darf-aufgezeichnet-werden--/meldung/13655

Cineatic
22.04.2009, 13:03
Nur führt der Link nicht so wirklich auf die richtige Seite ;)

Dies dürfte der richtige Link sein (http://www.heise.de/newsticker/BGH-Nicht-jede-TV-Sendung-darf-aufgezeichnet-werden--/meldung/136555)

Nachtrag: Dies ist kein Urteil gegen OTR!

parus2000
22.04.2009, 13:38
Schaut mal hier:

http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/das-ende-der-internet-videorecorder-38592

Das ist zwar kein Urteil gegen OTR, sondern gegen shift.tv.
Aber der BGH hat die Grenzen einer legalen Nutzung sehr eng gezogen:

1.
Der Programmierprozess muss so automatisiert sein, dass der Kunde die Programmierung vornimmt und nicht der Anbieter (kein Problem bei OTR...)

2.
Aber: Die Aufnahme darf nicht in die virtuellen Videorecorder mehrerer Kunden eingestellt werden, sondern immer nur in einen. Und das ist ein Problem für OTR!

M.C.S.
22.04.2009, 15:30
OTR nimmt im Gegensatz zu shift.tv aber ja nicht wirklich für jeden Kunden einzeln auf, sondern stellt allen Kunden dieselbe Aufnahme zur Verfügung. Ich denke daher nicht, dass die aktuelle Rechtssprechung in irgend einer Weise auf OTR abbildbar ist.

Pfandsammler
22.04.2009, 17:31
Moment, für die Mirrotbetreiber dürfte sich doch nichts ändern da sie den Usern ja keine Möglichkeit geben irgendwelche Aufnahmen zu programmieren sondern nur eine Dienstleistung zu Verfügung stellen.

Außerdem habe ich das Urteil so verstanden das es nur strafbar ist wenn dieser Dienst Geld kosten würde.
Somit wäre OTR ja außen vor da ja alles kostenlos ist!

Cineatic
22.04.2009, 17:33
...
Zudem ist der Service von OTR zwar wirklich spottbillig, aber eben nicht kostenlos. :(
...

Wieso denn das? Du kannst jeden Status auch per Bannerklicks erreichen und somit, ohne auch nur einen Cent zu bezahlen.

BS1984
22.04.2009, 18:19
Hallo,

Ich kann zu dem Urteil nur sagen, dass ich es anfangs auch ebenso wie Pfandsammler verstanden habe (vielleicht aber auch nur verstehen wollte :D) - also, dass OTR ja wirklich kostenlos ist (es gibt ja zum Glück diese GWP-Regelung, die dies möglich macht!), ich (als Laie) diesen Service also auch (noch?) nicht als von dem Urteil betroffen ansehe. Aber ich muss dazusagen: Ich blick' bei dem ganzen Fach-Chinesisch bzw. Juristen-Deutsch leider nicht so durch, sodass ich nur inständig hoffen kann und die Daumen drücke, dass dieser tolle Service hier nicht eingestellt werden muss! Da würde echt 'was fehlen - und gerade für Leute ohne Fernseher ist diese Einrichtung echt genial! Dafür auch gleich noch 'mal: http://www.cosgan.de/images/more/schilder/019.gif (auch, wenn's für solche Lobhudeleien einen Extra-Thread gibt ;))!

Ich drücke OTR (und natürlich insgeheim auch mir selbst und den anderen OTR-Begeisterten) die Daumen, dass Alles gut ausgeht und wir Alle nicht auf OTR verzichten müssen! :)

Cineatic
22.04.2009, 19:12
... und gerade für Leute ohne Fernseher ist diese Einrichtung echt genial!
...

Off-Topic, aber an dieser Stelle sei - nochmal - darauf hingewiesen, dass die Nutzung von OTR nur legal ist, wenn man die GEZ entrichtet.

Hinweis auf die Pflicht, GEZ-Gebühren zu entrichten:

Wie du hier (http://wiki.onlinetvrecorder.com/index.php/Neulinge_lesen_hier) nachlesen kannst, musst du die GEZ-Gebühr auch entrichten, wenn du ausschließlich die Sendungen/Filme über den OTR beziehst.

Zitat:

Kann ich mich jetzt von der GEZ abmelden? Nein, mit der Nutzung erkennen Sie die AGB an, in der Sie zusichern, dass Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der GEZ angemeldet sind. Die Tatsache, dass Sie nun einen Videorecorder im Internet mieten, ändert nichts daran, dass Sie zuhause ein Gerät zum Empfang von Fernsehsendungen bereithalten. U.U. ist dies nunmehr nur Ihr Computer, was ebenfalls nichts daran ändert, dass Sie GEZ-Gebühren weiterhin zu entrichten haben. Falls Sie www.onlinetvrecorder.com regelmäßig von einem anderen Ort aus nutzen, als der für den Ihr Empfangsgerät bei der GEZ gemeldet ist, kann es sein, dass Sie zusätzlich Gebühren für ein Zweitgerät entrichten müssen. Bitte informieren Sie sich in diesem Falle unter www.gez.de.


Diskussionen hierüber aber bitte an anderer Stelle! :)

claro
22.04.2009, 20:18
Die Wishlist mußt du ebenfalls programmieren. Die hast du nicht automatisch.
Ja, stimmt, das ist der juristische Kunstgriff, den ich übersehen hatte. [Edit: Auch mit der Wishlist werden aber sicher nicht alle Sendungen zunächst mal für mich auf einen virtuellen Videorecorder (= Serverplatz) aufgenommen, von wo ich sie dann nach Belieben abrufen könnte - das würde ja immensen Speicherplatz erfordern! Sondern eine Kopie für mich wird erst erstellt, wenn ich sie auch anfordere. Von daher ist dieser 'Kunstgriff' denn schon fadenscheinig.]

Allerdings: Ich meine mich zu erinnern, dass mit Erreichen des Premium-Status' die GetItAll-Wishlist praktischerweise schon voreingerichtet war ...

claro

blupp1
22.04.2009, 21:05
Ich, als Mirrorbetreiber, frage mich, ab wann ich mir sorgen machen sollte ...

Pfandsammler
22.04.2009, 21:21
Hmm, dann befindet sich OTR im Moment in der Tat in einer Grauzone.

Was dann aber definitiv verboten sein wird sind die Mirror Seiten. Wie lange können / dürfen die noch Keys anbieten?

thfriedrichs
22.04.2009, 21:36
@blupp1:
Mach dir erst Sorgen wenn 'ne Abmahnung kommt *grins*

Aber mal im Ernst, mach dir nicht mehr Sorgen als von Anbeginn an. Hat sich seit demja nichts geändert. Im Internet gibt es immer noch viele offenen Rechtsfragen die leider jeden in bestimmte Rechtsunsicherheit bringen.

Ich wollte schon mehrfach ein OTRmirror aufmachen, habe es daher aber gelassen. Ich überlege gerade ob ich nicht ein eigenes kleines otrp2pnetzwerk erstelle. mal schauen.

gruß
Toshy

Nyrk
22.04.2009, 22:14
1. OTR erstellt ja eine Masterkopie und verteilt diese, dass ist ja schon mal der erste negative Punkt.
2. OTR hat nicht für jeden User eine Aufnahmeeinheit.
3. OTR gibt diese Masterkopie weiter.
4. OTR verdient durch die Werbung nunmal Geld. Ob es Gewinnbringend ist oder nicht, bleibt ja mal dahin gestellt.
5. Auch für OTR gilt das deutsche Recht, denn auch wenn OTR im Ausland sitzt, ist die Seite nunmal für den deutschen Markt.
6. Mirror Betreiber machen sich genauso mitschuldig.
7. Kostspielige Abmahnungen durch die Sendergruppen gab es ja schon in der Vergangenheit für einige Mirrorbetreiber.
8. Ich denke die ganze Sache wird dadurch wieder aktiv aufgerollt und springt neuen Zündstoff für die Abmahnanwälte der Sender.

blupp1
22.04.2009, 22:20
@Nyrk, bedeutet das ein Aufgeben des Mirrors wäre ratsam?

mistkerl321@gmx.de
22.04.2009, 22:42
5. Auch für OTR gilt das deutsche Recht, denn auch wenn OTR im Ausland sitzt, ist die Seite nunmal für den deutschen Markt.


Und ich dachte immer, daß OTR für deutschsprachige Personen wäre, die im Ausland leben.

Also ist die Angabe, daß für OTR deutsches Recht gelte von vornherein nicht sicher.

Außerdem: versuche mal das Deutsche Recht im Ausland durchzusetzen!

claro
22.04.2009, 22:54
Und ich dachte immer, daß OTR für deutschsprachige Personen wäre, die im Ausland leben.
Klar: Z. B. für Rheinländer, die ein unbarmherziges Schicksal nach Bayern verschlagen hat. Oder so ... ;)

Aber wieder ernsthaft:


Also ist die Angabe, daß für OTR deutsches Recht gelte von vornherein nicht sicher.
Oh doch: Es gilt (jedenfalls in der EU) immer das Recht desjenigen Landes, in dem der KUNDE der Dienstleistung wohnt, wenn diese bewusst auch in diesem Land angeboten wird.


Außerdem: versuche mal das Deutsche Recht im Ausland durchzusetzen!
Wohl wahr - was die Macher von OTR angeht. Wenn du dir aber als Deutscher in Deutschland wissentlich einen Film herunterlädst, der nicht hätte aufgenommen bzw. verteilt werden dürfen, kannst du nicht sicher sein, dass nicht doch in absehbarer Zeit der Staatsanwalt bei dir anklingelt. Hier ist dann doch ein Vergleich mit Pirate Bay und P2P angemessen ... ;)

claro

Loki
24.04.2009, 16:35
Hi werde nicht mehr schlau aus dem ganzen Krempel.

1.Ist OTR nun noch legal oder nicht?
2.Mache ich mich Strafbar?
3.Muss ich mit Besuch von der Polizei rechnen, so wie es bei FILM Piraten der fall ist?

Destruction
24.04.2009, 17:24
Ich denke wenn otr nicht mehr legal wäre dann wäre die seite schon down oder?
Ich denke auch net dass der Betreiber Ärger will

marcneef
24.04.2009, 17:42
Ich sehe den größten Angriffspunkt von OTR in der Get-it-all-Wishlist.

Auch wenn ich diese zuweilen und dankbar nutze, handelt es sich dabei um eine automatisierte Aufnahme, die mit herkömmlichen Videorekordern nicht möglich ist.

worfroz
24.04.2009, 17:48
Ich sehe den größten Angriffspunkt von OTR in der Get-it-all-Wishlist.

Die Wishlist halte ich nicht für ein Problem. Letzlich kannst Du auch jeden VHS-/Festplatten-/DVD-Recorder dazu nutzen, das Programm rund um die Uhr aufzuzeichnen. Dabei lasse ich mal außer acht, daß man alle paar Stunden eine neue VHS-Cassette oder DVD einlegen bzw. alle paar Tage eine neue Terabytefestplatte anschließen müßte. Auch die gleichzeitige Aufnahme mehrerer Programme halte ich nicht für ein Problem, mit einer entsprechenden Vielzahl von Geräten (angefangen beim Twin-Receiver) geht auch das.

Hrafnkarl
24.04.2009, 18:48
Ich sehe den größten Angriffspunkt von OTR in der Get-it-all-Wishlist.

Auch wenn ich diese zuweilen und dankbar nutze, handelt es sich dabei um eine automatisierte Aufnahme, die mit herkömmlichen Videorekordern nicht möglich ist.

Die Get-it-All-Wishlist mußt du aber selbst aktivieren, die hat man nicht automatisch. Und mit dieser Aktivierung gibst du OTR im Prinzip den Auftrag alle Filme für dich aufzunehmen. Ist nicht wirklich viel anderes als die Programmierung einzelner Filme.
Was anderes wäre es, wenn OTR die Get-it-all-Wishlist automatisch für jeden User aktivieren würde. Aber genau das ist nicht der Fall.

Grüßle
Hrafnkarl

rABIoaktiv
24.04.2009, 19:54
Zur GIA:

Als ich mir im Januar einen neuen Account holen musste (auf die Gründe dafür will ich jetzt nicht eingehen), wurde direkt eine GIA für mich angelegt, ohne dass ich dafür etwas getan hätte und ohne dass das in den AGB stand. Das sehe ich etwas problematisch; daher habe ich - aus Prinzip! - diese Wishlist gelöscht und sie danach selbst neu angelegt.

Murphy43
24.04.2009, 20:15
Zur GIA:

Als ich mir im Januar einen neuen Account holen musste (auf die Gründe dafür will ich jetzt nicht eingehen), wurde direkt eine GIA für mich angelegt, ohne dass ich dafür etwas getan hätte und ohne dass das in den AGB stand. Das sehe ich etwas problematisch; daher habe ich - aus Prinzip! - diese Wishlist gelöscht und sie danach selbst neu angelegt.

Da wird gar nichts und wurde auch nichts automatisch angelegt. Du wirst Dich verklickt haben.

Hrafnkarl
25.04.2009, 08:19
Oh, das war mir auch neu das die GIA automatisch angelegt wird. Ich habe es damals noch manuell machen müssen.
Durch das automatische aktivieren sieht die Geschichte natürlich auch wieder etwas anders aus.

Grüßle
Hrafnkarl

claro
25.04.2009, 14:54
Ich denke wenn otr nicht mehr legal wäre dann wäre die seite schon down oder?
Ich denke auch net dass der Betreiber Ärger will
Das hatten wir hier jetzt aber schon mehrfach: Der OTR-Betreiber sitzt irgendwo abroad und ist damit für deutsche Gerichte nicht zu packen. Ist höchstens noch die Frage, ob deutsche Werbekunden einer als nach deutschem Recht als illegal geltenden Site treu bleiben ...

claro

thfriedrichs
25.04.2009, 22:20
@claro:
Da sehe ich keine Probleme. Solange es in dem Land nicht ungesetzlich ist wo das Unternehmen gemeldet ist, ist es ja kein Problem. Deutsche Werbekunden verstoßen ja dann nicht gegen Rechte. Auch ihnen ist es erlaubt in jedem Land der Welt nach deren Gesetzen Werbung zu fahren. Zwar müssen sie sich an deutsche Gesetzte halten, da OTR aber vermutlich auf Grund des Unternehmenssitzes NICHT ILLAG wäre, selbst wenn es deutsche Konkurrenten wären, so wäre für Werbetreibende alles egal. Da ein Ausländische Unternehmen, auf ausländischem Grund nicht an unsere Urteile oder Gesetze gebunden ist.... :-)

Aber soweit sind wir ja noch gar nicht. Urteil abwarten, dann beraten wir hier weiter :-)

Toshy

Destruction
25.04.2009, 22:57
Achso und noch mal was zu der Angst der Mirrorbetreiber...

Ich denke nicht dass diese etwas zu fürchten haben, da diese ja nur verschlüsselte Dateien von OTR anbieten!

Es sind ja keine Filmdateien o.Ä.

MfG
Destruction

blupp1
27.04.2009, 22:22
@Administrator
Danke für die ausführliche Erklärung :)

DiViP
28.04.2009, 23:44
Ich glaube, genau das ist der Punkt. Wenn man sich - durch Zahlung von Geld - priorisieren kann in der Warteschlange, ist es schwierig.

Die Priorisierung der Warteschlange hat nichts mit der Privatkopie zu tun. OTR bietet dir deine Aufnahme in der HH kostenfrei an, was dem unentgeltlichen Angebot entspricht. Wenn du für einen schnelleren Transport der Aufnahme Geld zahlen willst ist das deine Sache, aber kein Zwang durch OTR.
Man kann OTR ohne Geld nutzen, für mehr Komfort zahlt man eben.
Aber dieses Thema wurde schon x-mal besprochen, solange es konkrete Aussage eines Richters in Bezug auf OTR gibt, ist alles Spekulation.

Lichtjaeger
28.04.2009, 23:50
solange es konkrete Aussage eines Richters in Bezug auf OTR gibt, ist alles Spekulation.

...das stimmt natürlich auch wieder. :cool:

DerCamperHB
01.05.2009, 23:05
Ihr vergesst, das dabei sämtliche Mirror keine Datein mehr Hosten können, da es unzählige gibt
Es geht doch darum, das bei den Datein immer ein bestimmter, für jeden User Unterschiedliche Abschnitte fehlen, somit ist eine Verteilung einer Datei auf Mirror unmöglich, da diese auf einer Datei basieren

Und wenn du nur ein Bestimmten Teil entfernst, wie soll es so nicht zur Masterkopie kommen, du machst Juristisch doch nur wieder die datei unbrauchbar, wie jetzt beim einfachen Codieren, nur das eben ein Teil der Datei nur Online gehalten wird

Touch4
02.05.2009, 10:48
Bietet eigentlich der OTR-Werbevorspann bei jedem DivX File eine angriffsfläche für die Juristen?

Hippo87
31.05.2009, 00:15
Guten Abend,

ich habe mir den Thread bezüglich des Gerichtsurteils angesehen und ich blicke nun nicht mehr ganz durch.

Kann man mir bitte kurz und knapp mal folgende Fragen beantworten?

1.) Ist OTR nach dem aktuellen Gerichtsurteil nun legal?
2.) Kann es in irgend einer Art und Weise nachteilig sein, wenn man beispielsweise 5 Euro 'bezahlt' anstatt 'gespendet' hat? (Ich habe das Urteil so verstanden, dass es nur legal ist, wenn alles entgeltfrei stattfindet?!?!)

Würde mich sehr freuen, wenn man mir diese Fragen beantworten würde!

Vielen Dank!

Hippo87
31.05.2009, 15:55
Danke für eure beiden Antworten!

@BS1984:

Ja, ich komme aus Deutschland ;)
Ich benutze OTR schon jahrelang und habe bereits zwei mal etwas eingezahlt (nicht gespendet!).

Aezakmi
23.06.2009, 15:53
wenn OTR verklagt wird
kann ich persönlich dann belangt werden???

MCMUPPET
23.06.2009, 16:10
*Moderationshinweis*


nö denn es ist nichtmal illegal illegale musik zu laden nur der der sie anbietet macht sich strafbar.Seit bitte ein wenig vorsichtiger mit Euren Formulierungen wenn es um Antworten auf Rechtsfragen geht. Solche pauschalen Aussagen können schnell nach hinten los gehen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

mfg mcmuppet

derChris1412
23.06.2009, 16:20
ok sorry ich editier das mal ;)

es ist jedenfalls in der praxis so das nur die leute die aktiv in filesharing dabei sind werden in der regel für uploads belangt und nie für downloads

Harry_Ks
24.06.2009, 16:27
gibt wieder Neuigkeiten: ******** betrachtet BGH-Urteil als Meilenstein für Online-Videorekorder (http://www.digitalfernsehen.de/news/news_795443.html)

DerCamperHB
24.06.2009, 16:49
Somit könnte Punkt 3 OTR das Genick brechen
Da es nicht um eine Personalisierte Aufnahme handelt, sondern um eine Kopie der Masteraufnahme, was der Entscheidende Unterschied zwischen ******** und OTR ist

worfroz
24.06.2009, 17:22
Mal im Ernst, Save... wird doch auch nicht wirklich für jeden Kunden einen einzelne Empfänger für x Sender, eigene Festplatten usw. vorhalten, oder? ;) Aus der Sicht mag es zwar auf den ersten Blick bei OTR ein Problem sein, wenn alle User die gleiche Datei bekommen, aber macht's Save... denn technisch tatsächlich anders? Mir fehlen dazu leider die technischen Infos, vielleicht weiß (nicht: vermutet) ja jemand mehr.

claro
24.06.2009, 18:02
Somit könnte Punkt 3 OTR das Genick brechen
Da es nicht um eine Personalisierte Aufnahme handelt, sondern um eine Kopie der Masteraufnahme
So ist es! :(

claro

DiViP
24.06.2009, 19:47
wird doch auch nicht wirklich für jeden Kunden einen einzelne Empfänger für x Sender, eigene Festplatten usw. vorhalten, oder? ;)

Eigenen Speicherplatz wahrscheinlich schon. Aber definitiv nicht eigene Empfängereinheiten pro Kunde. Ich glaube man kann da 10 Sender gleichzeitig aufnehmen, das würde bedeuten 10 Einheiten pro Kunde. Das würde sich nie finanzieren und vor allem in Stand halten lassen. Das würde auch bedeuten, das Aufnahmefehler bei einzelnen Kunden vorkommen können. Die werden eine Masteraufnahme haben aus der die programmierten Zeiträume der User herausgeschnitten und auf der ihren Speicher kopiert werden.

Ich denke auf kurz oder lang wird sich da gesetzlich noch einiges lockern, weil man den Fortschritt nicht aufhalten kann. Immer mehr Kabelanbieter/Telefonanbieter stellen ihren Kunden einen digitalen TV-Anschluss zur Verfügung mit Aufnahmefunktion, VideoOnDemand und TV-Archiv!. In diesem TV-Archiv sind Aufnahmen der letzen Tage unabhängig davon ob der Kunde sie programmiert hat. Da ist das scheinbar wieder alles gesetzlich konform, weil Geld fließt. ;)

mchawk
24.06.2009, 20:34
Ich glaube man kann da 10 Sender gleichzeitig aufnehmen, das würde bedeuten 10 Einheiten pro Kunde.)
Das klingt ja entweder nach Pooling oder nach einer willkürlich gesetzten Sperre. Wobei sich mir eine Sperre von der Logik her verschließt...
Ich weiß schon, warum ich bei OTR bin. Der Informationsdienst mag verbesserungswürdig sein - aber bei der Konkurrenz lassen die AGBn Fragen offen, die hier schon 3 mal von der Community geklärt worden wären.

blupp1
25.06.2009, 15:42
u.a steht bei Spiegel.de auch:

Online-Videorecorder manchmal legal

Rechtschaffende Bürger mussten bisher die Finger von Online-Videorecordern lassen, weil die Aufnahmedienste angeblich die Urheberrechte der Fernsehsender missachteten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass Online-Videorecorder unter bestimmten Umständen legal sind.

Der Aufzeichnungsprozess müsse vollständig automatisiert sein, so dass der Endkunde und nicht der Betreiber des Online-Videorecorder-Dienstes als Hersteller einer Aufzeichnung anzusehen sei. In diesem Fall liege laut den Richtern des BGH eine zulässige Vervielfältigung zum privaten Gebrauch vor. Geklagt hatte der Privatsender RTL gegen ********, den Betreiber eines Internet-Videorecorders. Zuvor hatte in einem ähnlichen Prozess das US-amerikanische Justizministerium in einer 27-seitigen Stellungnahme ungewöhnlich klar festgestellt, dass es keinerlei Unterschiede zwischen einem Online-Videorecorder und einem internetbasierten Recorder erkennen könne.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,632510,00.html

http://de.news.yahoo.com/12/20090624/ttc-recht-online-videorekorder-unter-bes-a8a9a5f.html

MasterYoda1000
25.06.2009, 15:55
http://www.serienjunkies.de/news/bgh-urteil-22319.html

Betrifft dies nun auch OTR, dass sich ja bisher in eine Grauzone befunden hat?

mfg

blupp1
25.06.2009, 16:42
weil der Anbieter mit Gewinnerzielungsabsicht, also gewerblich handelt.

Das macht, soweit ich weiß, OTR nicht...

derChris1412
25.06.2009, 18:00
Was wohl, sie werden den Dienst einstellen.
mh ich weis nicht ich würde das statement wenn dann von einem verantwortlichen hören.
Wie schon gesagt gäbe es dafür nämlich keinen Grund da die offiziellen von OTR ja nicht in DTL sitzen

blupp1
26.06.2009, 14:22
mh ich weis nicht ich würde das statement wenn dann von einem verantwortlichen hören.
Wie schon gesagt gäbe es dafür nämlich keinen Grund da die offiziellen von OTR ja nicht in DTL sitzen

Klar gibt es einen Grund, da die Mirror in DE sitzen....
und ohne Mirror ist OTR aufgeschmissen...

Murphy43
23.09.2009, 09:41
Auf Wunsch wieder geöffnet.

fmeyer01
24.09.2009, 02:41
http://www.serienjunkies.de/news/bgh-urteil-22319.html
Betrifft dies nun auch OTR, dass sich ja bisher in eine Grauzone befunden hat?
mfg

Handelt OTR denn mit Zustimmung er Sender?
Sind die OTRKEY-Dateien keine Weitersendungen?
Ist es unmöglich für OTR, Gewinne zu erzielen?
Sitzt OTR wirklich in Antigua (auf Barbados?) und alle reden deutsch oder englisch?

Nicht falsch verstehen, ich bin auch bereit, die Piratenpartei zu wählen ... möchte nur wissen, warum nach diesem Urteil der OTR-Dienst weiter geht und wie lange noch ... oder ob ich streng genommen schon illegal handele, weil ich dauernd etwas aufnehme ...

worfroz
24.09.2009, 11:09
Sind die OTRKEY-Dateien keine Weitersendungen?

Nach meinem Empfinden sind die Dateien keine Weitersendung, sondern lediglich eine Art der Speicherung, damit sich berechtigte User (also die, die eine Sendung aufgenommen haben) zu einem späteren Zeitpunkt die Sendung ansehen können.



Handelt OTR denn mit Zustimmung er Sender?

Ausgehend von meinem Satz oben ist dies nicht erforderlich. Anders gefragt: Hast Du die Zustimmung der Sender, wenn Du mit einem VHS-Rekorder eine Sendung aufzeichnest bzw. brauchst Du diese? ;)

Roy Batty
24.09.2009, 17:01
Nicht falsch verstehen, ich bin auch bereit, die Piratenpartei zu wählen ... möchte nur wissen, warum nach diesem Urteil der OTR-Dienst weiter geht und wie lange noch ... oder ob ich streng genommen schon illegal handele, weil ich dauernd etwas aufnehme ...

Es verhält sich hier ähnlich wie beim Abmahnungswahn im Marken- und Urheberrecht: Es herrscht in Anbetracht der widersprüchlichen Rechtsauslegung komplette Rechtsunsicherheit beim Bürger, was nun erlaubt ist und was nicht. Man fragt sich, ob diese orwell'sche Komponente beabsichtigt ist - der Bürger soll ständig hinterfragen ob er nicht etwas Verbotenes tut, niemand darf sich sicher wähnen nicht mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.
Es ist in etwa so, als ob man eine Ampel statt mit rot und grün mit verschiedenen Ockertönen versieht und den Bürger darüber rätseln läßt, ob er die Straße gerade überqueren darf.

Solche Feinheiten mögen zwischen den Rechtsabteilungen konkurrierender Großkonzerne oder für juristische Filigranfragestellungen von Bedeutung sein; dort kann man auch die vier- bis fünfstelligen Beträge aus der Portokasse zahlen. Aber derartig unklare und umstrittene Gesetze im Privatbereich der Bürger anzuwenden ist perfide und es wird Zeit, dass man sich endlich dagegen wehrt. Die Piratenpartei zu wählen, ist sicher ein guter Anfang um ein Zeichen zu setzen und wer weiß, mit etwas Glück reicht es vielleicht schon bei dieser Bundestagswahl für 5%.

androman
29.09.2009, 09:51
Gibt es denn nun schon irgendetwas handfestes
was mir die Nutzung des Dienstes verbietet oder ähnliches?

Cineatic
29.09.2009, 10:34
Gibt es denn nun schon irgendetwas handfestes
was mir die Nutzung des Dienstes verbietet oder ähnliches?

Nein, ansonsten hätten wir es hier schon bekannt gegeben ;)