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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ-Diskussion aus dem Thread "bald Gerichtsurteil..."



Trompete2604
02.05.2009, 12:50
Weitere Infos hierzu auf: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html :D

TVjunker
02.05.2009, 12:54
Damit wäre man theoretisch aus dem Schneider, oder sieht einer dort noch einen Harken?

Du zahlst für den Betrieb von Fernsehern und Radios, nicht für den Empfang. Ergo: Kein Empfang, trotzdem zahlen.

DerCamperHB
02.05.2009, 13:08
Es werden auch nicht für das Abspielen einer Videodatei gezahlt, sondern das du die Technische Möglichkeit besitzt, einen Video-/Audiostream von Öffentlich-Rechtlichen Radio-Fernsehanstalten zu empfangen.

worfroz
03.05.2009, 13:33
Wenn OTR alle öffentlich / rechtlichen Sender entfernen würde [...]

Die hier diskutierte Sache mit den (Master-) Kopien hat überhaupt nichts mit öffentlich-rechtlichen Sendern zu tun. Im hier genannten Urteil ging es im übrigen um die Klage eines privaten Senders. ;) Und beide Senderarten haben überhaupt nichts mit der GEZ-Gebühr zu tun, dort wird wie bereits erwähnt nicht zwischen bestimmten Sendern unterschieden, sondern es geht (vereinfacht gesagt) um das Bereithalten von Empfangsgeräten.

DerCamperHB
03.05.2009, 16:46
Verstehe ich immer anders, es geht um das Bereithalten zum Empfangen bestimmter Sender, der RTL Gruppe ist es wohl Sch..ßegal ob du GEZ zahlst oder nicht.

Nur gibt es keine Möglichkeit bestimmte Sender technisch zu sperren, deswegen zahlst du die GEZ auf allen Empfangsgeräten

RIKI
04.05.2009, 02:17
Wenn bei OTR aber nur noch private Sender aufgezeichnet werden können, brauche ich -und sicherlich auch viele andere- es nicht mehr, da ich fast nur öffentlich-rechtliche Sender aufnehme! Und ich gehe davon aus, daß ich da nicht die einzige bin!

Das wäre also auch nicht die tolle Lösung für OTR, weil es dann zu einem Kundenrückgang kommen würde.

Shuilar
04.05.2009, 09:26
Hi,

was ich mich frage ... wäre OTR tatsächlich als meldepflichtiges Zweitgerät zu sehen? Ich greife ja nur von zu Hause aus auf den Videorekorder zu.

Ich zahle ja schon hier die GEZ.

LG
Shu

worfroz
04.05.2009, 10:38
@all: Da das Thema GEZ ja scheinbar doch mehrere Leute beschäftigt, bitte ich euch in einem der zahlreichen Threads zu Thema GEZ weiterzumachen oder dazu einen neuen Thread zu eröffnen, wenn das thematisch besser passen sollte.

Destruction
04.05.2009, 23:31
hmm... für mich ist das alles ein bischen merkwürdig^^

Oldierocker
08.05.2009, 11:11
Dazu eine Frage Seit wann ist ein Videorecorder gez Gebühren pflichtig?
Ich zahle ja auch keine Gebühren für meinen Festplatten Recorder
und hab früher auch nie Gebühren für meinen Videorecorder bezahlt

Peacer
08.05.2009, 12:17
Dazu eine Frage Seit wann ist ein Videorecorder gez Gebühren pflichtig?

Seit es Fernseher gibt, soweit ich weiss. Habe mal ne Reportage in Schwarz-Weiss gesehen, wo sie mit einem VW-Bus mit einer grossen Antenne drauf durch die Strassen fuhren und so Schwarzseher aufsüprten!

Murphy43
08.05.2009, 13:56
Seit es Fernseher gibt, soweit ich weiss. Habe mal ne Reportage in Schwarz-Weiss gesehen, wo sie mit einem VW-Bus mit einer grossen Antenne drauf durch die Strassen fuhren und so Schwarzseher aufsüprten!

Da hab ich mal gehört, daß dies ein Riesenfake war. Solche Wagen hätte es nie gegeben.
Aber wenn man einen Videorecorder hat, muß man auch GEZ bezahlen. Ein Videorecorder hat einen Tuner und kann somit aufnehmen.

Wir hatten uns vor Jahren mal einen Videogerät gekauft, das nur Videocassetten abspielen konnte. Ohne Aufnahmefunktion. Wir hatten uns erkundigt. Wir hätten trotzdem GEZ bezahlen müssen. Und zwar, weil dort ein Fernseher dran angeschlossen wird. Hast Du einen Fernseher da stehen, noch am Videogerät angeschlossen, mußt Du GEZ zahlen. Da kommst Du nicht drum rum. Ich hab sogar mal gehört, daß man normalerweise sogar die SAT-Schüssel abmontieren müsste, wenn man GEZ abmeldet. Würde ich nie tun. Ich würde die GEZ-Typen des Geländes verweisen. Ich muß die ja nicht reinlassen. Aber mein TV ist ja angemeldet und ich muß mir daher keine Sorgen machen.
Da soll doch jetzt auch was kommen, was die GEZ ablöst. Zeit wäre es.

DerCamperHB
08.05.2009, 15:00
Oldi bei Heimgeräte zahlst du nur für das 1. Gerät, alle weiteren zählen dann als 2. Geräte und sind dann Anmelde/Gebührenfrei, solange es deine sind, und diese Geräte bei dir zu Hause, bzw in deinem Fahrzeug genutzt werden.

Radios/Fernseher auf der Arbeit sind Wiederum anzumelden, und da zählt wiederum jedes Gerät für sich alleine.

So habe ich das zumindest immer verstanden

Nyrk
12.05.2009, 21:15
Oldi bei Heimgeräte zahlst du nur für das 1. Gerät, alle weiteren zählen dann als 2. Geräte und sind dann Anmelde/Gebührenfrei, solange es deine sind, und diese Geräte bei dir zu Hause, bzw in deinem Fahrzeug genutzt werden.

Radios/Fernseher auf der Arbeit sind Wiederum anzumelden, und da zählt wiederum jedes Gerät für sich alleine.

So habe ich das zumindest immer verstanden

Das ist schlichtweg falsch...Zweitgeräte sind ganz und garnicht von der Gebühr befreit.

Shuilar
12.05.2009, 21:43
Das ist schlichtweg falsch...Zweitgeräte sind ganz und garnicht von der Gebühr befreit.



Zitat von gez.de

Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.


Eigentlich müssten die es doch wissen, oder? ;)

LG
Shu