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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nutzung der Screenshots



otr-keys
24.01.2012, 15:54
Hi,

ich habe gerade das Problem das Google unseren Mirror vorerst die Nutzung von AdSense untersagt hat.
Problem eins waren die otrkeys, das wurde dank des Gerichtsurteils schnell erledigt. Nun gehts aber weiter um die Nutzung der Screenshots / GIFS.
Diese werden ja durch OTR während der Aufnahme erzeugt, unterliegen ja aber eigentlich immer noch den jeweiligem Studio ... wie wird das denn legalisiert?

Ralgert
24.01.2012, 23:30
mMn. Zitatprivileg

otr-keys
25.01.2012, 11:36
Ich habs mit Google und Warner Bros. durchgekaut.
Es muss ein Copyight Hinweis zum Bild hinzugefügt werden, z.B. Copyright by Warner Bros Inc.

Halt auf das jeweilige Studio angepasst, das langt denen dann schon. Entspricht also dem von dir angesprochenem Zitatrecht. Heut Abend gibts dann wieder Bilder auf unserem Mirror *freu* :)

MCMUPPET
25.01.2012, 11:40
Ich persönlich würde mich da nicht auf das Zitatrecht verlassen, da hier das Urheberrecht in Verbindung mit dem Sachenrecht (Störerhaftung) meines Erachtens zum tragen kommt. *dies ist keine Rechtsberatung*

otr-keys
25.01.2012, 12:49
Beschreibt das Sachenrecht nicht vielmehr physikalische Objekte, sprich Dinge die ich anfassen kann?
Die Störerhaftung ist ja wieder so eine moderne Art jeden vor ein Gericht zerren zu können, ist aber mit vorherigem Kontakt versehen.



Geht es um die Verletzung von Rechten wegen rechtswidrigen Postings gilt der Grundsatz, dass der Betreiber eines Forums oder Blogs grundsätzlich erst nach Kenntnisnahme und aufgrund folgender Untätigkeit haftet. Dies hat auch der BGH in einem aktuellen Urteil (Az.: VI ZR 101/06) zur Frage der Störerhaftung für fremde Inhalte festgestellt. Der Seitenbetreiber haftet für diese Inhalte erst, wenn er überhaupt Kenntnis von diesen rechtswidrigen Inhalten hat.


*Dies ist keine Rechtsberatung*

Leseesel
25.01.2012, 14:33
Also sowas wie Diebstahl wäre dann wohl Sachenrecht. Diebstahl von Daten gibt es ja bekanntlich nicht. Dann kann Sachenrecht AIANAL auch nicht für Screenshots gelten.

MCMUPPET
25.01.2012, 23:11
Dann kann Sachenrecht AIANAL auch nicht für Screenshots gelten.Evtl. mal in die Materie einlesen, denn dann würde mein in Klammern gesetzter Hinweis auch für Dich einen Sinn ergeben :wasntme:. Störerhaftung wird u.A. durch die Vorschriften des Sachenrechts geregelt.

MfG
MCMUPPET

Leseesel
25.01.2012, 23:31
Wer soll hier der Störer sein, wenn 1. kein Dritter im Spiel ist und 2. der Copyright-Hinweis ordnungsgemäß angebracht wurde?