Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : neues Angebot Serien-Watchlist legal?
Positv finde ich, dass bei dem Angebot das Anmeldedatum berücksichtigt wird. Nicht wie bei den Serienpaketen, wo man Aufnahmen vorm Recorderstart bekommen kann.
OTR mag wegen seines Auslandssitzes für die Rechtsinhaber und Staatsanwälte nicht greifbar sein, die Nutzer sind es aber sehr wohl. [/FONT][/COLOR]
Sehr richtig!!!!
Das gilt im Übrigen erst recht für das Angebot der Komplett-Serien-Staffeln ohne Rücksicht auf das jeweilige Rekorderstart-Datum des Nutzers.
Und ist für jeden Nutzer relevant bei allen Streaming-Angeboten. Grundsätzlich steht er/sie im juristischen Visier, selbst da, wo ein
Anbieter greifbar wäre. Aus diesem Schneider käme der User nur, wenn der Anbieter als Inhaber vob Weiterverbreitungsrechten klar erkennbar ist,
bzw. mit gutem Grund als solcher vermutet werden kann. Was mal mind. knifflig ist.
Ob die GIA-WL und/oder das vorliegende Angebot ähnlich grundsätzlich zu behandeln sind, da habe ich allerdings Zweifel. Weil selbst als mündiger, d.h.
volljähriger User bleibt dieser juristischer Laie, der Grenzfälle, die er nicht entscheiden kann, auch nicht entscheiden muß, solange nicht anders eindeutige
verbindliche Regelungen vorliegen. Und gerade diese sprechen bis dato für deren Rechtmäßigkeit.
Wobei hier wiederum ein juristisch relevanter Unterschied zu einfachem direkten Ansehen einer Serie in der Aufbereitung liegen könnte, die dieses neue
Angebot wohl bietet.
MfG
WOB
dass OTR hieraus ein eigenes Angebot erstellt, verletzt es IMO ganz sicher das Urheberrecht.
Eigenes Angebot? Das sind normale OTR-Dateien, die du dir jederzeit auch selber bei OTR oder vom Mirror runterladen kannst.
Was meinst du wo wir die Dateien denn herhaben? :D
OTR sortiert in diesem Fall lediglich deine Aufnahmen auf dem Rekorder nach Genre. In dem Sortiervorgang sehe ich nun keine rechtliche Problematik. Und du kommst bei diesem Angebot auch nur an Folgen, die du auch aufgrund des Rekorderstarts programmiert hast.
Besser kann man es nicht sagen..
Ob du nun diese Seite nimmst (nur ein paar Filter und Sortierung eingestellt):
http://www.onlinetvrecorder.com/v2/?go=list&tab=search&date=all&season=04&title=breaking+bad&year=2014&fd=1&fm=1&td=31&tm=12&order=uniqueseason,%20episode,%20titel&searchmethod=match&intimefrom=0&intimeto=23&source=epg&view=table oder http://www.onlinetvrecorder.com/v2/?go=list&tab=search&date=all&season=21&title=simpsons&year=2014&fd=1&fm=1&td=31&tm=12&order=uniqueseason%2C+episode%2C+titel&searchmethod=match&intimefrom=0&intimeto=23&source=epg&view=table
..und dir dort die Sendungen nach und nach anklickst und streamst/runterlädst, oder ob du hier hin gehst:
http://www.onlinetvrecorder.com/v2/watchlist/watch.php?sid=129 bzw. http://www.onlinetvrecorder.com/v2/watchlist/watch.php?sid=96
..und es da ansiehst. Das macht doch keinen Unterschied. Die Dateien sind die selben und wenn du keine passende GIA-Wishliste hast, kannst du die auch nicht ansehen.
Es geht hier lediglich um eine vorgefertigte Suche, Sortierung und schönere Darstellung von OTR-Dateien nach OTR-Regeln.
All das könntest du seit Jahren mit deiner Aufnahmeliste auch schon selber machen.
LukasKlug2
20.11.2015, 09:41
Das hatte sich mit dem von OTR.DG beim Schreiben überschnitten; ist die Antwort auf Cineatic:
Ich meine: Die Art des Datenträgers (Kassette, CD, DVD, Blueray, USB-Stick, Festplatte - an/in PC oder in Festplattenrecorder - und/oder was noch alles) spielt keine Rolle, so lange der bei mir zuhause und damit klar privat (mit Privatkopien von TV-Sendungen drauf) ist.
Wenn ich aber etwas von/auf einem öffentlichen Speicher/Server sehe, wo es nicht meine Privatkopie ist, sondern eine Aufzeichnung für alle User zur Verfügung stehen kann/soll, dann wird es heikel.
Was noch nicht heissen muss, dass es verboten ist. Das müssten allenfalls Richter entscheiden (und du wärst wohl ein guter Anwalt für Otr ;)).
Ich hätte jedenfalls ein ungutes Gefühl, mir so etwas anzusehen. Tue es aber auch aus technischen und finanziellen Gründen nicht (Stotterer, Aussetzer usw., allenfalls bezahlt man dann doch - mehrfach - das Ganze oder wie auch immer; mir ist es lieber, mir meine - programmierte - Aufnahme zu holen und dann offline damit was zu machen).
Tue es aber auch aus technischen und finanziellen Gründen nicht (Stotterer, Aussetzer usw., allenfalls bezahlt man dann doch - mehrfach
Ja, bei deiner Variante ;) Runterladen und hinterher wissen was drin ist. Da kann man doppelt zahlen, wenn was falsch lief.
Bei der neuen Seite sollte das nicht passieren. Immerhin haben wir die Dateien ja schon selber runtergeladen und einzeln geöffnet, um einen schönen Screenshot zu finden.
Das ist ja alles handgemacht, teilweise selbst geschnitten und die Chance dort was falsches zu kriegen ist doch sehr gering, weil es eben nicht automatisiert zusammengesucht wurde.
LukasKlug2
20.11.2015, 10:05
Bei der neuen Seite sollte das nicht passieren. Immerhin haben wir die Dateien ja schon selber runtergeladen und einzeln geöffnet, um einen schönen Screenshot zu finden.
Das ist ja alles handgemacht, teilweise selbst geschnitten und die Chance dort was falsches zu kriegen ist doch sehr gering, weil es eben nicht automatisiert zusammengesucht wurde.
So gesehen ist das für Manche wohl ein gutes, fast schon luxuriöses Angebot.
Ich meinte es aber nicht bezogen auf Dateifehler, sondern wenn die Übertragung stottert, aussetzt etc., oder wenn ich z. B. beim Sehen einschlafe und somit den nicht gesehenen Teil vermutlich dennoch bezahlen muss (Otr sieht mich ja nicht schlafen :D), und wenn ich weiter schauen würde wäre das ein erneuter Start der Aufnahme der wiederum kostet usw.
Warum darf man Serien die vor dem eigenen Recorderstart gelaufen sind nicht ansehen, aber als komplette Staffel downloaden?
Warum darf man Serien die vor dem eigenen Recorderstart gelaufen sind nicht ansehen, aber als komplette Staffel downloaden?
Eine wirklich gute Frage!
MfG
WOB
:thinking:.....I´m all ears too !
habkeinen
20.11.2015, 19:35
Selbstverständlich haben die otr-Betreiber eine Lizenz zur Weiterleitung von Sendungen beantragt....:D
http://www.anwalt.de/rechtstipps/urteil-zu-online-videorecordern-aufnahme-oder-aufgabe_042075.html
Im Übrigen lebt es sich auf den Seychellen sicher recht angenehm und zwanglos...
Eben. Und statt 23:00-23:59 kann ich auch 00:00-23:59 beauftragen und statt nur ARD auch noch ZDF usw..
Das dürfte die Möglichkeiten der meisten TV-Rekorder sprengen. Auf jeden Fall sprengt die GIA-Wishlist (die ja gar keine Wishlist ist, denn das meiste wünsche ich mir ja gar nicht) die Möglichkeiten jedes TV-Rekorders. Ab einem bestimmten Punkt käme eben auch ein Rekorder an die juristischen Grenzen, so dass dessen technische Möglichkeiten keine Aussage über die juristische Zulässigkeit bedeuten.
MCMUPPET
23.11.2015, 08:32
Du lädst Dir tatsächlich alles, was Du per GIA Wishlist beauftragt hast, auch herunter?Wer sagt Dir, dass ich eine gia Wishlist habe?
Was bezahlst Du denn da an Downloadkosten jeden Monat?Jeder Handy-Prepaidkunde muss sicherlich auch sein komplettes Volumen ausnutzen :-|. Der Rest kam per PN.
MfG
MCMUPPET
Warum darf man Serien die vor dem eigenen Recorderstart gelaufen sind nicht ansehen, aber als komplette Staffel downloaden?
Eine Antwort wäre schön.
Grüße
PX
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