Das dürfte die Möglichkeiten der meisten TV-Rekorder sprengen. Auf jeden Fall sprengt die GIA-Wishlist (die ja gar keine Wishlist ist, denn das meiste wünsche ich mir ja gar nicht) die Möglichkeiten jedes TV-Rekorders. Ab einem bestimmten Punkt käme eben auch ein Rekorder an die juristischen Grenzen, so dass dessen technische Möglichkeiten keine Aussage über die juristische Zulässigkeit bedeuten.